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Schwurbeljuristerei zur Tarnung!

In meiner Landtagsanfrage wollte ich vom Umweltlandesrat wissen, wie es sein kann, dass ein Projektbetreiber eine UVP-Pflicht einfach umgehen kann, indem er aus einem großen, UVP-pflichtigen Projekt einfach zwei kleinere macht. (Die Rede ist vom Liftzusammenschluß Mellau-Damüls und den dabei angerichteten Verwüstungen). Die Antwort:

"Die BH Bregenz hat geprüft, ob das Vorhaben laut Punkt 2 allenfalls nach den Bestimmungen des UVP-Gesetzes 2000 relevant sein könnte.
Dabei wurde zunächst von der Überlegung ausgegangen, dass im vorliegenden Fall möglicherweise die Tatbestände des § 3a Abs 1 Z 2, Abs 2 Z 1 sowie die Abs 5 und 6 des UVP-G in Betracht kommen könnten, wobei jene des Abs 2 Z 1 und der Abs 5 und 6 schon deshalb wegfallen, da die dort genannten 50% bzw 25% des Schwellenwertes von 20 ha gemäß Anhang 1 Z 12 Spalte 1 lit b (das wären 10 bzzw 15 ha) nicht erreicht werden."

Alles klar?
Dass dem Landesrat ganz und gar nicht mehr wohl ist in seiner Haut dokumentiert er ganz am Schluß:

"Ich erwarte mir, dass die Projektbetreiber hinkünftig bei umfangreichen Schigebietserweiterungen - soweit gesetzlich nicht vorgeschrieben - freiwillig ein UVP-Verfahren durchführen."

29-01-254-Beantwortung-Baustopp-Mellau-Damuels (pdf, 34 KB)

6 Milliarden jährlich

Und das ganze nennen sie dann "Konsolidierungsbedarf" statt Budgetkürzung.

MenschenMeinungen

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