Barmherzige Samariter? Von wegen!!
Wenn ein seit zwanzig Jahren ehrenamtlich tätiger Mitarbeiter von einer bekannten Rettungsorganisation ausgeschlossen wird (per Vorstandsbeschluss) dann, so könnte man meinen, muss eine ganz schlimme Verfehlung vorliegen.
Der Samariterbund Vorarlberg hat da offenbar ganz eigene Vorstellungen über Ausschlußgründe: (Die folgende Passage wurde entfernt, weil medienrechtlich in Abklärung!)

ausschluss_samariterbund (pdf, 2,620 KB)
Falls notwendig, unterstützen wir den Betroffenen bis zum Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Mehr Informationen über den Fortgang des Verfahrens später dann hier.

ausschluss_samariterbund (pdf, 2,620 KB)
Falls notwendig, unterstützen wir den Betroffenen bis zum Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Mehr Informationen über den Fortgang des Verfahrens später dann hier.
rauch - 7. Aug, 14:17