"Ihr Mann ist tot!"
Ohne lange Umschweife, hier gleich die Geschichte und die entsprechende Anfrage an die zuständige Landesrätin dazu:
Frau
Landesrätin Dr Greti Schmid
Landhaus
6900 Bregenz
Betrifft: Frau erfährt im Bus vom Tod ihres Mannes im Pflegeheim Rankweil – wie kann das geschehen? Anfrage gem § 54 der GO des Vbg Landtages
Sehr geehrte Frau Landesrätin!
Vor kurzem hat sich eine Frau aus Rankweil an mich gewandt (Name ist mir bekannt) und hat mir von einem geradezu unglaublichen Vorfall in einem Heim der BENEVIT, nämlich dem Herz-Jesu-Heim Rankweil, berichtet, von dem sie selbst zutiefst und persönlich betroffen war.
Frau H., Jahrgang 1931, war seit 20 Jahren verheiratet, lebte aber seit 2005 getrennt von ihrem Gatten – bei aufrechter Ehe. Die getrennte Wohnungsnahme war gerichtlich genehmigt, der Mann von Frau H. wohnte aufgrund vielfältiger gesundheitlicher Probleme in einer Seniorenwohnung, die zum Pflegeheim Rankweil gehört.
Frau H. hatte zu ihrem Mann hin und wieder Kontakt auf der Straße.
Am 9. Juni am Vormittag wird Frau H. im Bus (!) von jemandem angesprochen, ob es stimme, dass ihr Mann gerade gestorben sei. Frau H. fällt aus allen Wolken und ruft ihrerseits beim Heim an, wo ihr um 12.30 Uhr bestätigt wird, dass Herr H. um 8 Uhr in der früh verstorben sei. Ihr wird mitgeteilt, dass der einzige Angehörige, der verständigt worden sei ein Sohn von Herrn H. ist.
In weiterer Folge erkundigte sich Frau H. beim Heimleiter, ob es wenigstens möglich sei, dass sie den Ehering ihres Mannes bekommen könne, worauf ihr vom Heimleiter in äußerst harschem Ton beschieden wurde, „Schauen´s halt beim Krematorium!“ – was sie dann tat, aber erfolglos.
Herr H. wurde daraufhin in einem so genannten Armengrab bestattet, worauf Frau H. keinerlei Einfluss mehr hatte. Sie wäre bereit gewesen ein ordentliches Begräbnis zu bezahlen.
Somit wurde Frau H., nach wie vor verheiratet, Name, Adresse und Telefonnummer im Heim bekannt, im selben Ort wohnend weder von der schweren Erkrankung, noch vom bevorstehenden Ableben, noch vom Tod ihres Gatten verständigt. Um diesen Fall aufzuklären, erlaube ich mir, folgende
Anfrage
gem. § 54 der GO des Vorarlberger Landtages an Sie zu richten:
1. Trifft es zu, dass Frau H. vom Tod ihres Gatten erst auf Nachfrage ihrerseits erfahren hat? Wenn ja, wie kann es sein, dass die Ehegattin eines Verstorbenen weder vom zu erwartenden Ableben noch vom Tod umgehend informiert wird?
2. Wenn sich die Vorgänge tatsächlich so abgespielt haben, was werden Sie unternehmen, um derartige Vorkommnisse künftig zu unterbinden?
3. Trifft es zu, dass die Beschäftigten des Pflegeheimes Rankweil vom Heimleiter angewiesen wurden, in dieser Angelegenheit keinerlei Auskünfte zu geben?
4. Werden Sie dafür Sorge tragen, dass zumindest eine offizielle Entschuldigung des Heimes bei Frau H. erfolgt, die unter den Vorkommnissen sichtlich zu leiden hat?
Für die Beantwortung der Fragen bedanke ich mich im Voraus und verbleibe –
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Rauch
(Name und Adresse der Betroffenen übermittle ich Ihnen per e-mail)
Frau
Landesrätin Dr Greti Schmid
Landhaus
6900 Bregenz
Betrifft: Frau erfährt im Bus vom Tod ihres Mannes im Pflegeheim Rankweil – wie kann das geschehen? Anfrage gem § 54 der GO des Vbg Landtages
Sehr geehrte Frau Landesrätin!
Vor kurzem hat sich eine Frau aus Rankweil an mich gewandt (Name ist mir bekannt) und hat mir von einem geradezu unglaublichen Vorfall in einem Heim der BENEVIT, nämlich dem Herz-Jesu-Heim Rankweil, berichtet, von dem sie selbst zutiefst und persönlich betroffen war.
Frau H., Jahrgang 1931, war seit 20 Jahren verheiratet, lebte aber seit 2005 getrennt von ihrem Gatten – bei aufrechter Ehe. Die getrennte Wohnungsnahme war gerichtlich genehmigt, der Mann von Frau H. wohnte aufgrund vielfältiger gesundheitlicher Probleme in einer Seniorenwohnung, die zum Pflegeheim Rankweil gehört.
Frau H. hatte zu ihrem Mann hin und wieder Kontakt auf der Straße.
Am 9. Juni am Vormittag wird Frau H. im Bus (!) von jemandem angesprochen, ob es stimme, dass ihr Mann gerade gestorben sei. Frau H. fällt aus allen Wolken und ruft ihrerseits beim Heim an, wo ihr um 12.30 Uhr bestätigt wird, dass Herr H. um 8 Uhr in der früh verstorben sei. Ihr wird mitgeteilt, dass der einzige Angehörige, der verständigt worden sei ein Sohn von Herrn H. ist.
In weiterer Folge erkundigte sich Frau H. beim Heimleiter, ob es wenigstens möglich sei, dass sie den Ehering ihres Mannes bekommen könne, worauf ihr vom Heimleiter in äußerst harschem Ton beschieden wurde, „Schauen´s halt beim Krematorium!“ – was sie dann tat, aber erfolglos.
Herr H. wurde daraufhin in einem so genannten Armengrab bestattet, worauf Frau H. keinerlei Einfluss mehr hatte. Sie wäre bereit gewesen ein ordentliches Begräbnis zu bezahlen.
Somit wurde Frau H., nach wie vor verheiratet, Name, Adresse und Telefonnummer im Heim bekannt, im selben Ort wohnend weder von der schweren Erkrankung, noch vom bevorstehenden Ableben, noch vom Tod ihres Gatten verständigt. Um diesen Fall aufzuklären, erlaube ich mir, folgende
Anfrage
gem. § 54 der GO des Vorarlberger Landtages an Sie zu richten:
1. Trifft es zu, dass Frau H. vom Tod ihres Gatten erst auf Nachfrage ihrerseits erfahren hat? Wenn ja, wie kann es sein, dass die Ehegattin eines Verstorbenen weder vom zu erwartenden Ableben noch vom Tod umgehend informiert wird?
2. Wenn sich die Vorgänge tatsächlich so abgespielt haben, was werden Sie unternehmen, um derartige Vorkommnisse künftig zu unterbinden?
3. Trifft es zu, dass die Beschäftigten des Pflegeheimes Rankweil vom Heimleiter angewiesen wurden, in dieser Angelegenheit keinerlei Auskünfte zu geben?
4. Werden Sie dafür Sorge tragen, dass zumindest eine offizielle Entschuldigung des Heimes bei Frau H. erfolgt, die unter den Vorkommnissen sichtlich zu leiden hat?
Für die Beantwortung der Fragen bedanke ich mich im Voraus und verbleibe –
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Rauch
(Name und Adresse der Betroffenen übermittle ich Ihnen per e-mail)
rauch - 19. Aug, 10:39