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Mal sehen, wer da zustimmt...

Konsequenzen aus dem Schweineskandal: Weichen stellen für „Bioland Vorarlberg“!


Antrag gem. 12 der GO des Vorarlberger Landtages



Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Der Verein gegen Tierfabriken hat umfangreiches Daten- und Fotomaterial vorgelegt, das die Zustände in vielen Vorarlberger Schweinezuchtbetrieben dokumentiert. Die Aktion hat großes Echo in der Öffentlichkeit hervorgerufen. Konsumentinnen und Konsumenten waren entsetzt über die Art der Tierhaltung in der Schweinezucht. Nachdem von Seiten der Landwirtschaftskammer statt der beanstandeten Betriebe zuerst die Aufdecker und scharf kritisiert wurden, hat sich die Landesregierung dann doch entschlossen, rasch ein Paket von Sofortmaßnahmen vorzulegen. Dies begrüßen wir ausdrücklich.

Dennoch sind wir der Auffassung, dass langfristig nur eine grundsätzliche Neuorientierung in der Landwirtschaftspolitik imstande ist, jene Rahmenbedingungen zu schaffen, die auf der einen Seite der Landwirtschaft eine nachhaltige Zukunft sichern, andererseits Konsumentinnen und Konsumenten ein verlässliches, klar deklariertes und qualitativ hochwertiges Sortiment an Produkten anbieten und drittens artgerechte Tierhaltung und Schutzstandards garantieren können.

Gerade im Hinblick auf die sich verschärfenden Wettbewerbsbedingungen am (Welt-)Markt braucht Vorarlberg eine eigenständige, unverwechselbare Marke, die an Klarheit und Eindeutigkeit keine Fragen offen lässt. So, wie die Energieautonomie zum Markenzeichen des Landes werden wird soll auch Bioland Vorarlberg – mittelfristig – zum Vorzeigeprojekt werden.

Um dafür im Landtag die notwendigen Weichenstellungen vorzunehmen stellen die unterzeichnenden Abgeordneten daher gem. § 12 der GO des Vorarlberger Landtages folgenden

Antrag:

Der Vorarlberger Landtag möge beschließen:

1. Ein Bioland Vorarlberg ist das langfristige strategische Ziel der Vorarlberger Landespolitik. Die Leitsätze und Handlungsempfehlungen werden im Projekt "Landwirtschaft 2020“ erarbeitet und formuliert. Sie sind Grundlage und Orientierung für die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen, welche die Erreichung dieses strategischen Ziels sicherstellen.

2. Die Landesregierung wird ersucht, entlang dieser Zielsetzung eine Neuorganisation der Landwirtschaftsförderung des Landes vorzubereiten, die
a) vor allem extensive Wirtschaftsweise mit möglichst geringem Be-triebsmitteleinsatz von außen (Futtermittel, Dünger, Pflanzenschutzmittel) und artgerechte Tierhaltung fördert. Aufgrund der damit verbundenen höheren Arbeitsintensität soll die Förderung auch an die Zahl der im Betrieb beschäftigten Arbeitskräfte gekoppelt werden.
b) eine schrittweise Umverteilung der Gesamtförderungsmittel von „konventioneller“ zu „biologischer“ Bewirtschaftung beinhaltet
c) eine Durchforstung und Vereinfachung der Fördermaßnahmen vor-nimmt.
3. Die Landesregierung wird ersucht, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass im Bundestierschutzgesetz die Bestimmungen für eine artgerechte Tierhaltung verbessert werden. Insbesondere sollen in der Schweinezucht vorgeschrieben werden:
a) Einstreu auf allen Produktionsstufen
b) freie Abferkelung, durchgehend Gruppenhaltung
c) mindestens 6 m2 Fläche in der Abferkelbox
d) mindestens 1 m2 Fläche pro Mastschwein
e) Verbot von Vollspaltenböden
f) Verbot des Kupierens des Schwanzes
g) Auslauf.

6 Milliarden jährlich

Und das ganze nennen sie dann "Konsolidierungsbedarf" statt Budgetkürzung.

MenschenMeinungen

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