Wettlauf der Steueridioten
Was wir im Zuge der aktuellen Diskussion um die Grundsteuer erleben ist einzigartig: Alle österreichischen Parteien (die Grünen ausgenommen) liefern sich einen Wettlauf, wer die bessere Steuersenkungs- und Steuerabschaffungspartei ist.
Grundsteuer, Schenkungssteuer, Grunderwerbssteuer: ersatzlos weg damit!
Die paar Kröten (Erbschaftssteuer: 130 Millionen, Schenkungssteuer: 50 Millionen, Grunderwerbssteuer: 619 Millionen) interessieren uns doch nicht, oder?
Dass die Abschaffung der Schenkungssteuer vermutlich Schlupflöcher öffnen würde, die in ihrer Dimension noch gar nicht ausgelotet sind, dämmert immerhin einigen wenigen.
Dass Österreich, wenn alles wirklich wird, was wirklich alle wollen, nämlich weg mit diesen "Bagatellsteuern", eines der wenigen Länder weltweit wäre, wo es weder eine Vermögens-, noch eine Erbschafts- noch eine Schenkungssteuer gäbe. Ein Steuerparadies, sozusagen, dass nur den kleinen Nachteil hat, dass die Steuern auf Arbeit ständig steigen, jene auf Vermögen und Kapitalerträge hingegen ständig abnehmen.
Diese Regierung liefert sich einen Wettlauf der Steueridioten, der geradewegs in den Abgrund führt, weil die Basis für die Finanzierung von Gesundheits-, Bildungs- und Sozialwesen mutwillig weggesprengt wird. Dass dabei nahezu das gesamte politische Establishment, von den Bundespolitikern bis zu den Landeshauptleuten begeistert mitmacht stimmt mich bedenklich.
Ein Restausmaß an Verantwortung für das Staatsganze und die rudimentären Reste seines Solidarsystems sollte man irgendwie schon noch erwarten dürfen. Finde ich.
Aber vielleicht bin ich auch ein Idiot, der nicht kapiert, dass es uns allen gut geht, wenn niemand mehr Steuern zahlt...
Grundsteuer, Schenkungssteuer, Grunderwerbssteuer: ersatzlos weg damit!
Die paar Kröten (Erbschaftssteuer: 130 Millionen, Schenkungssteuer: 50 Millionen, Grunderwerbssteuer: 619 Millionen) interessieren uns doch nicht, oder?
Dass die Abschaffung der Schenkungssteuer vermutlich Schlupflöcher öffnen würde, die in ihrer Dimension noch gar nicht ausgelotet sind, dämmert immerhin einigen wenigen.
Dass Österreich, wenn alles wirklich wird, was wirklich alle wollen, nämlich weg mit diesen "Bagatellsteuern", eines der wenigen Länder weltweit wäre, wo es weder eine Vermögens-, noch eine Erbschafts- noch eine Schenkungssteuer gäbe. Ein Steuerparadies, sozusagen, dass nur den kleinen Nachteil hat, dass die Steuern auf Arbeit ständig steigen, jene auf Vermögen und Kapitalerträge hingegen ständig abnehmen.
Diese Regierung liefert sich einen Wettlauf der Steueridioten, der geradewegs in den Abgrund führt, weil die Basis für die Finanzierung von Gesundheits-, Bildungs- und Sozialwesen mutwillig weggesprengt wird. Dass dabei nahezu das gesamte politische Establishment, von den Bundespolitikern bis zu den Landeshauptleuten begeistert mitmacht stimmt mich bedenklich.
Ein Restausmaß an Verantwortung für das Staatsganze und die rudimentären Reste seines Solidarsystems sollte man irgendwie schon noch erwarten dürfen. Finde ich.
Aber vielleicht bin ich auch ein Idiot, der nicht kapiert, dass es uns allen gut geht, wenn niemand mehr Steuern zahlt...
rauch - 15. Mär, 14:45
ich (Gast) - 15. Mär, 16:45
Herr Rauch wo bleibt ihr Beitrag zu Mellau Damüls? Kann es sein dass es die Grünen, jetzt wo alles entschieden ist nicht mehr interessiert? Wär vielleicht erfolgreicher bei wichtigen Themen zu bleiben als jeden Tag probieren auf eine neue Flugente zu hüpfen. Nichts für ungut,
rauch - 15. Mär, 22:53
nichts für ungut - man kann nicht alles auf einmal machen....
Schigebietszusammenschluss Mellau-Damüls:
Freudentag für Profitinteressen, schwarzer Tag für Naturschutzinteressen
„Aus Sicht der Grünen ist das zwar ein Freudentag für kurzfristige Profitinteressen, aber ein schwarzer Tag für Naturschutzinteressen", nimmt der Umweltsprecher der Grünen, Klubobmann Johannes Rauch, Stellung zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes, der die Beschwerde der Naturschutzanwaltschaft wegen der Verweigerung der Parteienstellung im Verfahren abgewiesen hat. "Dass diese Entscheidung von den Betreibern des Projektes bejubelt würde, war zu erwarten. Damit steht laut Aussage des Geschäftsführers der Bergbahnen Damüls einem Baubeginn nichts mehr im Wege, es könnte schon im Sommer ein neuer Nordhang mit einer Sechsersesselbahn erschlossen werden."
"Die Dimensionen des Projektes mit der Neuerschließung bisher unberührter Landschaftsteile und massiven Geländeveränderungen werden sich bei Baubeginn zeigen", so Rauch. "Sie werden bislang weit unterschätzt. Erstaunlicherweise ist auch keine Rede mehr davon, dass im vergangenen Sommer im Projektgebiet bei einem als 'hundertprozentig sicher' eingestuften Hang eine große Rutschung aufgetreten ist!“
„Was bleibt, ist die Erkenntnis, dass einmal mehr die Natur auf der Strecke bleibt – eine Tatsache, die von der Landesregierung in Vorarlberg gleichgültig und achselzuckend zur Kenntnis genommen wird – in krassem Widerspruch zu ihren Sonntagsreden über 'Nachhaltigkeit' und Kampagnen wie 'Respektiere deine Grenzen'“, so Rauch abschließend.
Bregenz, 14.3.2007
27. Beilage im Jahre 2007 zu den Sitzungsberichten
des XXVIII. Vorarlberger Landtages
Selbständiger Antrag der Landtagsabgeordneten KO Johannes Rauch, Katharina Wiesflecker, Mag. Karin Fritz und Bernd Bösch, Die Grünen
An das
Präsidium des Vorarlberger Landtages
Landhaus
6900 Bregenz
Bregenz, 15. März 2007
Änderung des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung (Naturschutzgesetz)
Sehr geehrter Herr Präsident!
In jüngster Vergangenheit zeigt sich zunehmend, dass die Stellung der Naturschutzanwaltschaft Vorarlberg in Verfahren nach dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung viel zu schwach ausgestaltet ist, um tatsächlich eine "Anwaltschaft" für Natur und Landschaft übernehmen zu können. Diese Tatsache widerspricht allen Grundsatzerklärungen der Landesregierung und auch der Regierungserklärung des Landeshauptmannes. Auf der offiziellen web-site des Landes Vorarlberg findet sich zum Thema "Rechtliche Grundlagen des Naturschutzes in Vorarlberg" folgende Passage:
"Die rechtlichen Grundlage des Naturschutzes in Vorarlberg ist das Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung sowie die Verordnung der Landesregierung zur Durchführung des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung . Das Gesetz über Naturschutz- und Landschaftsentwicklung (GNL) stellt die Weichen von einem eher nachsorgenden behördlichen Naturschutz, der sich räumlich auf wenige Inseln konzentriert, zu einem vorsorgenden, in alle Planungsprozesse, Entscheidungen und Handlungen politischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Bereiche einfließenden Naturschutz. Es stehen nicht mehr Einzellösungen, der Rückzug auf einige besonders wertvolle Flächen sowie behördliche Verbote und Verordnungen im Vordergrund. Es wurde der Versuch unternommen, „in die Fläche“ zu kommen. Naturverträgliches Wirtschaften auf der gesamten Fläche ist das Ziel."
Dieses hehre Ziel wird vollkommen unterlaufen, wenn die Parteistellung der Naturschutzanwaltschaft nicht auf alle Verfahren nach dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung ausgeweitet wird. Vorarlberg ist mit der derzeitigen Regelung Schlusslicht unter allen österreichischen Bundesländern - mit Ausnahme von Kärnten, wo es gleich gar keine Naturschutzanwaltschaft gibt. Nicht zuletzt deshalb beklagt der Naturschutzrat in seinem jüngsten Bericht, dass seit 2003 alle Ansuchen um Schilifterweiterungen und -ausbauten bewilligt wurden.
Um diesen unhaltbaren Zustand zu beenden stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden
Antrag:
Der Vorarlberger Landtag möge beschließen:
"Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag ehest möglich eine Vorlage zukommen zu lassen, der zu Folge das Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung dahingehend abgeändert wird, dass der Naturschutzanwaltschaft Parteistellung in allen Verfahren nach dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung zukommt.“
LAbg. KO Johannes Rauch
LAbg. Katharina Wiesflecker
LAbg. Mag. Karin Fritz
LAbg. Bernd Bösch
Freudentag für Profitinteressen, schwarzer Tag für Naturschutzinteressen
„Aus Sicht der Grünen ist das zwar ein Freudentag für kurzfristige Profitinteressen, aber ein schwarzer Tag für Naturschutzinteressen", nimmt der Umweltsprecher der Grünen, Klubobmann Johannes Rauch, Stellung zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes, der die Beschwerde der Naturschutzanwaltschaft wegen der Verweigerung der Parteienstellung im Verfahren abgewiesen hat. "Dass diese Entscheidung von den Betreibern des Projektes bejubelt würde, war zu erwarten. Damit steht laut Aussage des Geschäftsführers der Bergbahnen Damüls einem Baubeginn nichts mehr im Wege, es könnte schon im Sommer ein neuer Nordhang mit einer Sechsersesselbahn erschlossen werden."
"Die Dimensionen des Projektes mit der Neuerschließung bisher unberührter Landschaftsteile und massiven Geländeveränderungen werden sich bei Baubeginn zeigen", so Rauch. "Sie werden bislang weit unterschätzt. Erstaunlicherweise ist auch keine Rede mehr davon, dass im vergangenen Sommer im Projektgebiet bei einem als 'hundertprozentig sicher' eingestuften Hang eine große Rutschung aufgetreten ist!“
„Was bleibt, ist die Erkenntnis, dass einmal mehr die Natur auf der Strecke bleibt – eine Tatsache, die von der Landesregierung in Vorarlberg gleichgültig und achselzuckend zur Kenntnis genommen wird – in krassem Widerspruch zu ihren Sonntagsreden über 'Nachhaltigkeit' und Kampagnen wie 'Respektiere deine Grenzen'“, so Rauch abschließend.
Bregenz, 14.3.2007
27. Beilage im Jahre 2007 zu den Sitzungsberichten
des XXVIII. Vorarlberger Landtages
Selbständiger Antrag der Landtagsabgeordneten KO Johannes Rauch, Katharina Wiesflecker, Mag. Karin Fritz und Bernd Bösch, Die Grünen
An das
Präsidium des Vorarlberger Landtages
Landhaus
6900 Bregenz
Bregenz, 15. März 2007
Änderung des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung (Naturschutzgesetz)
Sehr geehrter Herr Präsident!
In jüngster Vergangenheit zeigt sich zunehmend, dass die Stellung der Naturschutzanwaltschaft Vorarlberg in Verfahren nach dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung viel zu schwach ausgestaltet ist, um tatsächlich eine "Anwaltschaft" für Natur und Landschaft übernehmen zu können. Diese Tatsache widerspricht allen Grundsatzerklärungen der Landesregierung und auch der Regierungserklärung des Landeshauptmannes. Auf der offiziellen web-site des Landes Vorarlberg findet sich zum Thema "Rechtliche Grundlagen des Naturschutzes in Vorarlberg" folgende Passage:
"Die rechtlichen Grundlage des Naturschutzes in Vorarlberg ist das Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung sowie die Verordnung der Landesregierung zur Durchführung des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung . Das Gesetz über Naturschutz- und Landschaftsentwicklung (GNL) stellt die Weichen von einem eher nachsorgenden behördlichen Naturschutz, der sich räumlich auf wenige Inseln konzentriert, zu einem vorsorgenden, in alle Planungsprozesse, Entscheidungen und Handlungen politischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Bereiche einfließenden Naturschutz. Es stehen nicht mehr Einzellösungen, der Rückzug auf einige besonders wertvolle Flächen sowie behördliche Verbote und Verordnungen im Vordergrund. Es wurde der Versuch unternommen, „in die Fläche“ zu kommen. Naturverträgliches Wirtschaften auf der gesamten Fläche ist das Ziel."
Dieses hehre Ziel wird vollkommen unterlaufen, wenn die Parteistellung der Naturschutzanwaltschaft nicht auf alle Verfahren nach dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung ausgeweitet wird. Vorarlberg ist mit der derzeitigen Regelung Schlusslicht unter allen österreichischen Bundesländern - mit Ausnahme von Kärnten, wo es gleich gar keine Naturschutzanwaltschaft gibt. Nicht zuletzt deshalb beklagt der Naturschutzrat in seinem jüngsten Bericht, dass seit 2003 alle Ansuchen um Schilifterweiterungen und -ausbauten bewilligt wurden.
Um diesen unhaltbaren Zustand zu beenden stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden
Antrag:
Der Vorarlberger Landtag möge beschließen:
"Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag ehest möglich eine Vorlage zukommen zu lassen, der zu Folge das Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung dahingehend abgeändert wird, dass der Naturschutzanwaltschaft Parteistellung in allen Verfahren nach dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung zukommt.“
LAbg. KO Johannes Rauch
LAbg. Katharina Wiesflecker
LAbg. Mag. Karin Fritz
LAbg. Bernd Bösch
kritikus (Gast) - 15. Mär, 19:38
Ich gebe Ihnen
Die Abschaffung von Erbschafts-/Schenkungssteuer (und damit wohl auch der Grunderwerbssteuer) ist, gelinde gesagt, unmoralisch. Mir scheint, da kochen sich einige eine ganz besonders lukrative Suppe...
laurenzennser - 17. Mär, 02:07
zustimmung
leider gilt, dass abgeschaffte steuern nur selten wieder eingeführt werden. guter kommentar zur politischen kultur, die dahinter steht:
http://derstandard.at/?id=2808198
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