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Mehr direkte Demokratie - aber wie?...

„Die direkte Demokratie wird von der Verfassung leider nicht mütterlich, sondern stiefmütterlich behandelt. Sie wird von der repräsentativen Demokratie bevormundet.“
(Manfried Welan)


„Alle staatliche Gewalt des Landes geht vom Landesvolk aus. Sie wird unmittelbar in Wahlen und Abstimmungen (...) ausgeübt“.
(Artikel 1 Abs. 3 der Vorarlberger Landesverfassung)



Mitbestimmung ermöglichen!
Direkte Demokratie muss ausgebaut werden




In seiner nächsten Sitzung beschließt der Landtag Änderungen in der Landesverfassung, dem Gemeindegesetz und dem Volksabstimmungsgesetz. Bezeichnet wird das ganze etwas vollmundig als „Demokratiepaket“. In Wahrheit geht es dabei um eine erste Verbesserung in Sachen „Direkte Demokratie“.

Derzeit schaut die Regelung so aus, dass, wenn das Volk tasächlich etwas begehrt, also etwas umgesetzt sehen will, im Rahmen eines Volksbegehrens Unterschriften gesammelt und dem Landtag übergeben werden können. Der Landtag kann, aber muss nicht darauf eingehen. Nur wenn 20% der Wahlberechtigten – also rund 50.000 Bürgerinnen und Bürger – das Volksbegehren unterschrieben haben, wird eine Volksabstimmung durchgeführt. Diese Hürde wird nun niedriger: künftig werden 10%, also rund 25.000 Unterschriften benötigt, um eine Volksabstimmung zu erzwingen.

Unzumutbare Hürden bleiben

Die drei letzten Volksbegehren in Vorarlberg brachten es auf jeweils knapp 1000 Unterschriften (Parteienfinanzierung 1999, Direktwahl Gemeindevertretung 2002, kompetenter und kostengünstiger Landtag 2004). Dies hängt auch damit zusammen, dass, wer ein Volksbegehren unterschreiben will, zu den üblichen Öffnungszeiten das Gemeindeamt persönlich aufsuchen muss, um unter Vorlage eines Lichtbildausweises in Gegenwart eines Gemeindebediensteten seine Unterschrift leisten zu können. Das ist eine bürokratische Hürde, die eher dazu geneigt ist, dem Bürger/der Bürgerin ihren freien Willen auszutreiben...

Vorbild Schweiz

Geht es um wirkliche Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger, wird oft die Schweiz als Vorbild genannt. Zu Recht. Wie läuft es dort?
Die Unterschriftensammlung erfolgt auf Listen, Unterschriften können überall geleistet werden, also auch auf der Strasse. Wer unterschreiben möchte, setzt Name, Wohnadresse, Geburtsdatum und Unterschrift auf eine Liste. (Die Liste benennt im Kopf die Gemeinde und enthält nur jene Unterzeichner, die in der jeweiligen Gemeinde gemeldet sind).
Bevor die Unterschriftenlisten abgegeben werden, erfolgt die Überprüfung durch die Gemeinde, ob jene die unterschrieben haben, auch in der Gemeinde gemeldet sind. Missbrauch wird verwaltungsrechtlich bestraft.
Gesammelt werden kann in der Schweiz 18 Monate lang, um die erforderliche Anzahl zusammen zu bekommen. Eine Volksinitiative in der Schweiz braucht mindestens 100.000 Unterschriften, um zu einem Referendum (Abstimmung) zu führen. Das sind rund 2% der Wahlberechtigten. Im Lichte dessen nimmt sich die Senkung der Vorarlberger Hürde von 20% auf 10% mehr als bescheiden aus...

Wir werden daher in einem nächsten Schritt eine Gesamtreform des Weges zu einer Volksabstimmung (sowohl auf Landes- wie auch auf Gemeindeebene beantragen).

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6 Milliarden jährlich

Und das ganze nennen sie dann "Konsolidierungsbedarf" statt Budgetkürzung.

MenschenMeinungen

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