Bizauer Gespräche
Vom 2. bis 4. Juli finden im Bregenzerwald die Bizauer Gespräche statt.
Dieses Jahr unter dem Titel "Macht der Sprache - Macht der Bilder".
Kurzentschlossenen sei die Veranstaltung freundlichst empfohlen - sowohl Inhalt wie Veranstaltungsort bieten einiges. Und Bizau klingt zwar weit weg,ist aber nicht aus der Welt. Man kommt auch mit Öffis hin!
Was mir bei der heutigen morgendlichen Presse-Rundschau aufgefallen ist und worüber noch viel zu reden sein wird findet sich hier.
Nachsatz: ja wenn sich die Parlamente nur endlich emanzipieren würden!
Als "Abnickveranstaltung im Dienste der Regierungen" verlieren sie auf Dauer alles. Was die Rechten seinerzeit schon zu nutzen verstanden und es heute wieder versuchen.
Dieses Jahr unter dem Titel "Macht der Sprache - Macht der Bilder".
Kurzentschlossenen sei die Veranstaltung freundlichst empfohlen - sowohl Inhalt wie Veranstaltungsort bieten einiges. Und Bizau klingt zwar weit weg,ist aber nicht aus der Welt. Man kommt auch mit Öffis hin!
Was mir bei der heutigen morgendlichen Presse-Rundschau aufgefallen ist und worüber noch viel zu reden sein wird findet sich hier.
Nachsatz: ja wenn sich die Parlamente nur endlich emanzipieren würden!
Als "Abnickveranstaltung im Dienste der Regierungen" verlieren sie auf Dauer alles. Was die Rechten seinerzeit schon zu nutzen verstanden und es heute wieder versuchen.
rauch - 1. Jul, 08:41
Blogleser (Gast) - 1. Jul, 23:33
Sg. Herr Rauch!
Als "Chef"/"Arbeitgeber" von Herrn Mario Lechner ersuche ich Sie, sich folgender Angelegenheit anzunehmen, da ich der Meinung bin, hier liegt u.U. sogar ein Kündigungsgrund vor, jedenfalls ist das Verhalten von Herrn Lechner aber menschlich und politisch zutiefst verwerflich:
Herr Lechner hat in seinem Blog ohne Not meine IP-Adresse veröffentlich, worauf ich ihn auf den Datenschutz angesprochen habe - daraufhin ergab sich folgende Kommunikation, die Grundlage Ihres Einschreitens wäre:
sgbregenz - 1. Jul, 19:13
Der Hinweis auf Zusammenhänge zwischen einem oder mehreren Nicknames und einer IP Adresse hat nichts mit personenbezogenen und daher geschützten Daten zu tun. Ich kenne Ihre persönlichen Daten, werde sie aber nicht veröffentlichen.
...
Blogleser (anonym) - 1. Jul, 23:24
Soweit ich - meinem "juridischen Hausverstand" folgend - recherchieren konnte, gilt folgendes:
1) Die Frage ob die IP-Adresse dem Datenschutz unterliegt ist strittig und wird von Gerichten unterschiedlich gewertet.
Im Zweifel m.E. für den "Angeklagten" und also gegen eine Veröffentlichung.
2) Die Bekanntgabe von IP-Adress-Benutzerdaten durch den Provider ist ohne richterliche Anordnung bzw. Auftrag der Sicherheitsbehörden (z.B. Polizei) nicht zulässig.
Dringende Fragen also:
- WIE BIST DU AN MEINE PERSÖNLICHEN DATEN GEKOMMEN? - HAST DU SIE TATSÄCHLICH, DÜRFTEST DU DICH WEGEN ANSTIFTUNG ZU EINER STRAFTAT VERMUTLICH EBENFALLS STRAFBAR GEMACHT HABEN!!
- HAST DU SIE GAR NICHT UND ERZÄHLST HIER MIESE LÜGENGESCHICHTEN, SO RICHTET SICH DAS VON SELBST UND WÄRST DU M.E. RÜCKTRITTSREIF!
...
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Danke im Voraus, dass auch Sie (als - soweit ich es beurteilen kann - seriöser "Arbeitgeber") Herrn Lechner um Aufklärung ersuchen!
Herr Lechner hat in seinem Blog ohne Not meine IP-Adresse veröffentlich, worauf ich ihn auf den Datenschutz angesprochen habe - daraufhin ergab sich folgende Kommunikation, die Grundlage Ihres Einschreitens wäre:
sgbregenz - 1. Jul, 19:13
Der Hinweis auf Zusammenhänge zwischen einem oder mehreren Nicknames und einer IP Adresse hat nichts mit personenbezogenen und daher geschützten Daten zu tun. Ich kenne Ihre persönlichen Daten, werde sie aber nicht veröffentlichen.
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Blogleser (anonym) - 1. Jul, 23:24
Soweit ich - meinem "juridischen Hausverstand" folgend - recherchieren konnte, gilt folgendes:
1) Die Frage ob die IP-Adresse dem Datenschutz unterliegt ist strittig und wird von Gerichten unterschiedlich gewertet.
Im Zweifel m.E. für den "Angeklagten" und also gegen eine Veröffentlichung.
2) Die Bekanntgabe von IP-Adress-Benutzerdaten durch den Provider ist ohne richterliche Anordnung bzw. Auftrag der Sicherheitsbehörden (z.B. Polizei) nicht zulässig.
Dringende Fragen also:
- WIE BIST DU AN MEINE PERSÖNLICHEN DATEN GEKOMMEN? - HAST DU SIE TATSÄCHLICH, DÜRFTEST DU DICH WEGEN ANSTIFTUNG ZU EINER STRAFTAT VERMUTLICH EBENFALLS STRAFBAR GEMACHT HABEN!!
- HAST DU SIE GAR NICHT UND ERZÄHLST HIER MIESE LÜGENGESCHICHTEN, SO RICHTET SICH DAS VON SELBST UND WÄRST DU M.E. RÜCKTRITTSREIF!
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Danke im Voraus, dass auch Sie (als - soweit ich es beurteilen kann - seriöser "Arbeitgeber") Herrn Lechner um Aufklärung ersuchen!
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