Musikschuldschungel
An den 18 Musikschulen des Landes Vorarlberg herrscht ein unnachvollziehbarer Wirrwarr von unterschiedlichsten Tarifen.
Aus der Durchsicht der auf der Website des Vorarlberger Musikschulwerks zugänglichen Informationen ergibt sich, dass Eltern von Schüler/innen oder Lehrlingen im laufenden Schuljahr für eine 50-minütige Einzelstunde im besten Fall € 195,- pro Semester bezahlen, wenn sie im Brandnertal oder in Lech wohnhaft sind. Im ungünstigsten Fall müssen sie 345,50 bezahlen, wenn sie nämlich das Pech haben, im Walgau zu wohnen. Damit bezahlen Familien im Walgau immerhin satte 77% mehr für die gleiche Leistung als in Brand oder Lech.
Ebenso wenig nachvollziehbar und dazu noch gleichheitswidrig sind die so genannten Auswärtigentarife. Diese sind zu bezahlen, wenn der Musikschüler bzw. die Musikschüle- rin nicht in der Musikschulgemeinde bzw. in einer Gemeinde des betroffenen Gemeinde- verbands wohnt. Auswärtige zahlen bis zu 3,3mal mehr Schulgeld als so genannte Einheimische.
Seit Jahren weisen wir darauf hin, dass dieser Zustand rechtlich unhaltbar und eine schreiende Ungerechtigkeit gegenüber den Familien ist. Mehrfach haben wir ein Vorarl- berger Musikschulgesetz mit einem einheitlichen Schulgeldsystem gefordert, sind damit jedoch jeweils am Unwillen der Regierungsmehrheit und am Njet des Gemeindeverbands gescheitert.
Die Bürgermeister denken innerhalb der Gemeindegrenzen und sind nicht gewillt, nach- vollziehbare und leistungsgerechte Standards und Preise zu akzeptieren. Sie bekommen vom Land fast 40% der Personalkosten für die MusikschulpädagogInnen ersetzt, bestimmen jedoch autonom über Angebote, Personal und Schulgeld.
Dieses unser Land ist zu klein für 18 verschiedene Tarifsysteme mit hunderten unterschiedlicher Einzeltarife für Einzel- und Gruppenunterricht, Jugendliche und Erwachsene, Kurz- oder Langstunden, wöchentlichem oder 14-tägigem Unterricht, Gesangs- oder Instrumentalunterricht und vieles andere mehr. Die Musikschule der Landeshauptstadt Bregenz zum Beispiel umfasst 27 verschiedene Einzeltarife, die noch dazu für drei verschie- dene Kategorien von Wohngemeinden variieren können.
Insgesamt spiegelt dieser Verhau einen unhaltbaren Zustand wider: die Unfähigkeit und den Unwillen der Gemeinden zur Kooperation über die engen Grenzen ihres unmittelbaren Wirkungsbereichs hinweg. Das ist kontraproduktiv und ein Ausdruck unzeitgemäßer Schrebergartenmentalität.
Die Landesvolksanwältin führt in ihrem jüngsten Vierteljahresbericht einen Fall an , in dem eine Musikschule für eine Schülerin den doppelt so teuren Auswärtigentarif vorschrieb, nachdem diese infolge einer Scheidung mit der Mutter in die Nachbargemeinde umgezogen war.
Die in den Vorarlberger Gemeinden außer im Montafon und in Lech übliche Unterscheidung in so genannte Einheimische und so genannte Auswärtige, welche mitunter je nach der Höhe des Beitrags, den die Wohngemeinde an die Musikschulgemeinde bezahlt, variieren können, ist gleichheitswidrig und diskriminierend.
Mit welcher plausiblen Begründung kann man zwei Familien, die wenige Kilometer von einander entfernt wohnen, für die gleiche Leistung Beiträge vorschreiben, die sich um das Doppelte oder Dreifache unterscheiden? Warum öffnen die Musikschulen ihre spezifischen Angebote nicht gleichermaßen für alle Interessierten?
Um diesen unhaltbaren Zustand zu beenden haben wir einen Landtagsantrag gestellt, der auf einheitliche Tarife abzielt. Ablehnungswahrscheinlichkeit durch die ÖVP: 90%...
Aus der Durchsicht der auf der Website des Vorarlberger Musikschulwerks zugänglichen Informationen ergibt sich, dass Eltern von Schüler/innen oder Lehrlingen im laufenden Schuljahr für eine 50-minütige Einzelstunde im besten Fall € 195,- pro Semester bezahlen, wenn sie im Brandnertal oder in Lech wohnhaft sind. Im ungünstigsten Fall müssen sie 345,50 bezahlen, wenn sie nämlich das Pech haben, im Walgau zu wohnen. Damit bezahlen Familien im Walgau immerhin satte 77% mehr für die gleiche Leistung als in Brand oder Lech.
Ebenso wenig nachvollziehbar und dazu noch gleichheitswidrig sind die so genannten Auswärtigentarife. Diese sind zu bezahlen, wenn der Musikschüler bzw. die Musikschüle- rin nicht in der Musikschulgemeinde bzw. in einer Gemeinde des betroffenen Gemeinde- verbands wohnt. Auswärtige zahlen bis zu 3,3mal mehr Schulgeld als so genannte Einheimische.
Seit Jahren weisen wir darauf hin, dass dieser Zustand rechtlich unhaltbar und eine schreiende Ungerechtigkeit gegenüber den Familien ist. Mehrfach haben wir ein Vorarl- berger Musikschulgesetz mit einem einheitlichen Schulgeldsystem gefordert, sind damit jedoch jeweils am Unwillen der Regierungsmehrheit und am Njet des Gemeindeverbands gescheitert.
Die Bürgermeister denken innerhalb der Gemeindegrenzen und sind nicht gewillt, nach- vollziehbare und leistungsgerechte Standards und Preise zu akzeptieren. Sie bekommen vom Land fast 40% der Personalkosten für die MusikschulpädagogInnen ersetzt, bestimmen jedoch autonom über Angebote, Personal und Schulgeld.
Dieses unser Land ist zu klein für 18 verschiedene Tarifsysteme mit hunderten unterschiedlicher Einzeltarife für Einzel- und Gruppenunterricht, Jugendliche und Erwachsene, Kurz- oder Langstunden, wöchentlichem oder 14-tägigem Unterricht, Gesangs- oder Instrumentalunterricht und vieles andere mehr. Die Musikschule der Landeshauptstadt Bregenz zum Beispiel umfasst 27 verschiedene Einzeltarife, die noch dazu für drei verschie- dene Kategorien von Wohngemeinden variieren können.
Insgesamt spiegelt dieser Verhau einen unhaltbaren Zustand wider: die Unfähigkeit und den Unwillen der Gemeinden zur Kooperation über die engen Grenzen ihres unmittelbaren Wirkungsbereichs hinweg. Das ist kontraproduktiv und ein Ausdruck unzeitgemäßer Schrebergartenmentalität.
Die Landesvolksanwältin führt in ihrem jüngsten Vierteljahresbericht einen Fall an , in dem eine Musikschule für eine Schülerin den doppelt so teuren Auswärtigentarif vorschrieb, nachdem diese infolge einer Scheidung mit der Mutter in die Nachbargemeinde umgezogen war.
Die in den Vorarlberger Gemeinden außer im Montafon und in Lech übliche Unterscheidung in so genannte Einheimische und so genannte Auswärtige, welche mitunter je nach der Höhe des Beitrags, den die Wohngemeinde an die Musikschulgemeinde bezahlt, variieren können, ist gleichheitswidrig und diskriminierend.
Mit welcher plausiblen Begründung kann man zwei Familien, die wenige Kilometer von einander entfernt wohnen, für die gleiche Leistung Beiträge vorschreiben, die sich um das Doppelte oder Dreifache unterscheiden? Warum öffnen die Musikschulen ihre spezifischen Angebote nicht gleichermaßen für alle Interessierten?
Um diesen unhaltbaren Zustand zu beenden haben wir einen Landtagsantrag gestellt, der auf einheitliche Tarife abzielt. Ablehnungswahrscheinlichkeit durch die ÖVP: 90%...
rauch - 2. Mär, 17:14
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