leckse (Gast) - 31. Dez, 00:45
Diese Haltung ist vermutlich auch daran schuld, daß die Möglichkeit der Todesstrafe noch immer im Artikel 21 der hessischen Verfassung steht. Man hat einfach Angst, daß die Abschaffung keine eindeutige Mehrheit finden könnte, und läßt das Relikt lieber ruhen.