Den Fall mit Viessmann in Lech muss man schon etwas differenziert sehen. Für mich sind da zwei getrennte Aspekte zu berücksichtigen:
1.) Dem ursprünglichen Besitzer wurden - lt. Aussage des Lecher Bürgermeisters in Vorarlberg Heute - mehr als genug Gelegenheiten eingeräumt, das Grundstück wieder von der Gemeinde Lech zurückzukaufen. Offensichtlich konnte oder kann er es sich nicht leisten, da er alle Fristen der Gemeinde verstreichen lies. Logisch, dass sich die Gemeinde irgendwann einen anderen Käufer für das Grundstück sucht - schließlich ist eine Gemeinde ja keine Grundstücksverwaltung für gerade etwas klamme Bürger.
2.) Der Verkauf an Viessmann oder eine Gesellschaft die für Viessmann ein Umgehungsgeschäft abwickelt steht klar im Wiederspruch zum Geist des Grundverkehrsgesetzes. Niemand - nicht einmal die Gemeinde Lech - kann ernsthaft glauben, dass ein Kozern, der Heizungssystem und ähnliches herstellt, in Lech eine Pension oder ein Hotel errichtet. Wenn es hier eine Lücke im Grundverkehrsgesetz gibt, sollte diese schnellstens geschlossen werden.
Der vormalige Grundbesitzer musste, um das Grundstück zurückkaufen zu können, die Finanzierung auf die Reihe bringen. Seine langjährige Hausbank, die Raiffeisenbank Lech, hat ihm diesbezüglich die Unterstützung verweigert (warum das so war, sei dahingestellt - kennt man allerdings die Verbindungen zwischen Raiffeisen und Lech, wird es plötzlich heller...)
Nachdem der die Bank gewechselt hatte, stand die Finanzierung innerhalb kürzester Zeit. Genau zu dem Zeitpunkt erfolge der Verkauf an Viessmann. Schon seltsam, oder?
Viessmann
1.) Dem ursprünglichen Besitzer wurden - lt. Aussage des Lecher Bürgermeisters in Vorarlberg Heute - mehr als genug Gelegenheiten eingeräumt, das Grundstück wieder von der Gemeinde Lech zurückzukaufen. Offensichtlich konnte oder kann er es sich nicht leisten, da er alle Fristen der Gemeinde verstreichen lies. Logisch, dass sich die Gemeinde irgendwann einen anderen Käufer für das Grundstück sucht - schließlich ist eine Gemeinde ja keine Grundstücksverwaltung für gerade etwas klamme Bürger.
2.) Der Verkauf an Viessmann oder eine Gesellschaft die für Viessmann ein Umgehungsgeschäft abwickelt steht klar im Wiederspruch zum Geist des Grundverkehrsgesetzes. Niemand - nicht einmal die Gemeinde Lech - kann ernsthaft glauben, dass ein Kozern, der Heizungssystem und ähnliches herstellt, in Lech eine Pension oder ein Hotel errichtet. Wenn es hier eine Lücke im Grundverkehrsgesetz gibt, sollte diese schnellstens geschlossen werden.
zum Rückkauf:
Nachdem der die Bank gewechselt hatte, stand die Finanzierung innerhalb kürzester Zeit. Genau zu dem Zeitpunkt erfolge der Verkauf an Viessmann. Schon seltsam, oder?