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Anton (Gast) - 25. Aug, 16:34

ich hätte mal ne frage?

Vielleicht etwas merkwürdig, aber ich will´s genau wissen.
Wie unterscheiden sich die Wahlkreise Nord und Süd von der Vorarlberger Landesliste? Sind es nur geographische Gründe?
Wieso kandidieren für die Fpö 24 personen, und für die Grünen "nur" 16? Kann jede Partei soviele nominieren (muß man überhaupt nominiert werden) wie sie wollen? Wieviele Stimmen muß jeder einzelne erhalten, um den Einzug in den Nationalrat zu schaffen?Ist es nur durch Vorzugsstimmen erreichbar, oder entscheided dass die Partei, wer in den Nationalrat einzieht?Kann man als Natioalratsabgeordneter noch einer "geregelten"(oder anderen Arbeit) nachgehen,( z.b Herr Walser) ohne einen der beiden Jobs zu vernachlässigen?
Viele Fragen ich weiß, aber vielleicht haben sie mal etwas Zeit!

Mario (Gast) - 25. Aug, 19:43

16 Kandidat/innen

Auch für die Grünen kandidieren in Vorarlberg 24 Personen: 12 im Wahlkreis Nord und 12 im Wahlkreis Süd.
Auf der Landesliste dürfen nur doppelt so viel Menschen kandidieren wie in Vorarlberg (maximal) Mandate vergeben werden. Da sind zwei mal 8, also 16.
Mehr auf
http://vorarlberg.gruene.at/partei/landesversammlung/080806_lvers/wahllisten/
anton (Gast) - 25. Aug, 20:09

@mario

ich finde nur 16 kandidat/innen
Aydin, Rauch, Slana, Thalhammer, Bartenstein, Fritz, Tschann, Wiesflecker, Häfele, Walser, Assaf, Bösch, Schlatter, Egger, Stadelmann, Benedikt
wer sind die anderen 8 ?
mario (Gast) - 26. Aug, 11:09

16 + 8 = 24

Hallo Anton

Wenn Du dem Link
http://vorarlberg.gruene.at/partei/landesversammlung/080806_lvers/wahllisten/
folgst findest zunächst die Landesliste. Das sind 16, weil es nicht mehr sein dürfen. Dann die Liste Nord und die Liste Süd. Das sind zwei mal 12.

Zu den 16 hinzu kommen also:

Julian Golderer
(geb. 1986, Systemadministrator, Schwarzach,
Sprecher der jungen grünen Plattform)
Dipl.Päd. Christiane Grabher
(geb. 1950, Lehrerin, Höchst, Gemeinderätin)
Otto Kazil
(geb. 1946, Consulent, Bregenz, Grüne Wirtschaft)
Christoph Metzler
(geb. 1963, Bautechniker, Rankweil, Gemeinderat)
Ing. Reinhard Kuntner
(geb. 1954, Elektrotechniker, Feldkirch, Gemeindevertreter)
Renate Stenek
(geb. 1947, Angestellte, Zwischenwasser,
Gemeindevertreterin)
Walter Joschika
(geb. 1956, Götzis, Grüne Wirtschaft)
Ronald Beller
(geb. 1962, Finanzbeamter, Bludesch, Gemeindevertreter)

Zu Deinen anderen Fragen (Sorry, wenn's jetzt etwas kompliziert wird):

Die Nationalratswahl sieht 3 Ermittlungsverfahren vor.
Zunächst wird das landesweite Ergebnis hergenommen. Alle gültigen Stimmen, also auch jene der Kleinparteien, die nicht ins Parlament kommen, werden summiert und (in Vorarlberg) durch 8 dividiert (weil V maximal 8 Mandate vergeben kann). Das ergibt die Wahlzahl. In Prozent sind das genau 12,5%.
Nun erhalten alle Parteien, die in einem Wahlkreis mehr Stimmen haben, als die Wahlzahl Mandate. D.h. dass eine Partei rund 25 % braucht, um ein sogenanntes Grundmandat zu erhalten. Das schafft in letzter Zeit in V nur die ÖVP. Die Stimmen für die Grundmandate werden abgezogen. Der Rest landet im Landestopf. das zweite Ermittlungsverfahren geht los.
Nun erhalten alle Parteien, die im Landestopf (noch) mehr Stimmen haben als die Wahlzahl, also landesweit über 12,5%, (und entweder irgendwo in Österreich ein Grundmandat haben oder bundesweit mehr als 4% haben), ein Landesmandat (Das waren 2006 die SPÖ, Die Grünen und die ÖVP.)
Der Rest der Mandate landet im dritten bundesweiten Ermittlungsverfahren. Dort gilt dann das Verhältniswahlrecht. Es werden also wieder alle bundesweiten Stimmen (jener Parteien, die ein Grundmandat haben oder über 4% liegen) herangezogen. Über das D'Hondtsche Verfahren wird erreicht, dass die restlichen Mandate ungefähr so verteilt werden, dass sich das Wahlergebnis in der Größe der Fraktionen wiederfindet.

Wer in der Partei bekommt aber welches Mandat?

Im ersten Ermittlungsverfahren werden diese in der Reihenfolge der Wahlkreislisten verteilt. Im zweiten nach der Landesliste und im dritten nach der Bundesliste. Jede/r Kandidat/in kann das zugeteilte Mandat annehmen oder nicht, kann sich u.U. also aussuchen, welches Mandat er/sie annimmt (Z.B. Grund- oder Landesmandat). Bei uns Grünen gibt es jedoch die Vereinbarung, dass Kandidat/innen auf diese Manipulationsmöglichkeit verzichten und Grund- bzw. Landesmandate jedenfalls annehmen.

Was ist nun mit den Vorzugsstimmen?

Es kann eine Vorzugsstimme für die Wahlkreisliste (ankreuzen) und eine für die Landesliste (Name hinschreiben) vergeben werden. Bei einer Partei, die in V kaum Chancen auf ein Grundmandat hat, ist eine Vorzugstimme für ein/e Wahlkreiskandidat/in also ohnehin de facto nur symbolisch.
Die Hürden sind aber auch sehr hoch, wenn es theoretisch die Möglichkeit gibt, die Mandatsbesetzung zu verändern.
Konkret:
In den Wahlkreisen braucht eine/e Kandidat/in entweder halb so viele Vorzugstimmen, wie die Wahlzahl. Das sind also etwa 12.000 Vorzugstimmen im Wahlkreis oder ein Sechstel des Ergebnisses seiner/ihrer Partei. Das betse Vorzugstimmenergebnis hatte 2006 Karlheinz Kopf mit fast 4.600. Also weit weg von der Hälfte der Wahlzahl und auch weniger als ein Sechstel der ÖVP-Stimmen im Wahlkreis Süd. Dazu hätte er etwa 5.200 Vorzugstimmen gebraucht. Abgesehen davon war er ohnehin Listenerster.

Im zweiten Ermittlungsverfahren braucht eine/e Kandidat/in so viele Landes-Vorzugstimmen, wie die Wahlzahl. Alle Kandidat/innen waren 2006 meilenweit davon entfernt. (Kopf z.B. hatte gerade mal 160).

Die derzeitigen Vorzugstimmenregeln haben also in der Praxis höchstens symbolische Bedeutung.
anton (Gast) - 27. Aug, 10:55

du hattest recht!

hallo mario, du hattest recht es ist kompliziert!
aber trotzdem danke, für die mühe.

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Und das ganze nennen sie dann "Konsolidierungsbedarf" statt Budgetkürzung.

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