Immerhin hat die Opposition zusammen nun mehr als ein Drittel der Sitze im Nationalrat. D.h. sie kann gemeinsam jederzeit - z.B. morgen - eine Sondersitzung erzwingen.
Diese Regierungsmehrheit kann nicht mehr einfach alles zu einem Verfassungsgesetz machen, um die Höchstgerichte auszubremsen.
Nur zwei Beispiele für die neuen Möglichkeiten der Opposition.
Dass ein Oppositions-Antrag nicht die Zustimmung der Regierungsparteien findet, ist ja wohl auch nichts Neues. Neu wird aber hoffentlich bald sein, dass die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen zum Minderheitenrecht wird.
Piesacker (Gast) - 24. Nov, 20:23
Dieses Minderheitenrecht Untersuchungsausschüsse einzusetzen, ist doch eher ein Wunschdenken, denn Realität. Und wenn die neue Regierung die sogenannte Gesamtschule einführen will, dann sehe ich zu, wie schnell sie die dazu nötige Zweidrittelmehrheit erhält.
Sondersitzung
Diese Regierungsmehrheit kann nicht mehr einfach alles zu einem Verfassungsgesetz machen, um die Höchstgerichte auszubremsen.
Nur zwei Beispiele für die neuen Möglichkeiten der Opposition.
Dass ein Oppositions-Antrag nicht die Zustimmung der Regierungsparteien findet, ist ja wohl auch nichts Neues. Neu wird aber hoffentlich bald sein, dass die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen zum Minderheitenrecht wird.
...Da kommt Hoffnung auf