Die Rückkehr des Bürgermeisters als Rührstück
Die Vorgeschichte ist bekannt:
Der Feldkircher Bürgermeister Mag. Wilfried Berchtold wird im Frühjahr von einer Parteikollegin bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Grund: er habe sie bei einer Klausurtagung der ÖVP Feldkirch vergewaltigt. Bis zum Bekanntwerden der Anzeige verdichten sich Gerüchte, berichtet wird darüber erst, als Berchtold bekannt gibt, dass diese Anzeige gegen ihn vorliege und sein Amt "ruhend" stellt. Die Staatsanwaltschaft braucht insgesamt mehr als ein halbes Jahr, um zu entscheiden, ob Anklage erhoben wird oder nicht. Ab dem öffentlich werden des Falles beschleunigt sich der Aktenlauf (Feldkirch-Innsbruck-Wien und retour), die Anklageerhebung ist fix und wird am 7. Dezember öffentlich. Am selben Tag kehrt Berchtold nach zweimonatigem Krankenstand in das Amt zurück.
Bis hierher gilt:
- die Unschuldsvermutung für Berchtold, bzw. die Vermutung, dass er die Wahrheit sagt ("bin unschuldig")
- die Unschuldsvermutung für die Frau bzw. die Vermutung, dass sie die Wahrheit sagt ("er hat mich vergewaltigt")
- die Frage, warum die Staatsanwaltschaft so lange braucht für die Ermittlungen und die Entscheidung über Anklageerhebung oder nicht
- die Frage, warum es für Prominente eine Sonderbehandlung durch die Justiz gibt (Ermittlungsverfahren, Einschaltung des Ministeriums)
- dass es grundsätzlich Privatsache von Wilfried B. ist, mit wem er wie oft das Bett teilt, auch, ob er eine langjährige Parallelbeziehung führt oder nicht
Die Rückkehr ins Amt:
Ein Bürgermeister kann entweder sein Amt ausüben, krank sein oder zurücktreten. Eine andere Variante lässt das Gemeindegesetz nicht zu.
Das ist ein Fehler. Kornelia Ratz, Richterin am Landesgericht Feldkirch und stellvertretende Gerichtspräsidentin wurde bei Kürzung ihrer Bezüge vom Dienst suspendiert, als die Testamentsaffäre (Fälschung von Testamenten) öffentlich wurde und sie in Verdacht geriet darin verwickelt zu sein.
Selbiges müsste für Bürgermeister möglich sein.
Berchtold hat sich entschlossen, ins Amt zurückzukehren. Das ist seine Entscheidung, rechtlich gedeckt und von ihm zu verantworten. Wieso ein Bürgermeister das Amt weiterführen können soll, eine Richterin aber nicht erläutert der Gesetzgeber nicht.
Soweit, so kompliziert.
Die Art und Weise allerdings, wie diese Rückkehr ins Amt inszeniert und zelebriert wurde - und das ist jetzt sehr wohl eine persönlich-moralische Bewertung - finde ich äußerst befremdlich. (nachlesen und nachschauen:
http://onapp1.orf.at/studio/vorarlberg/vheute/ondemand.php
http://www.vol.at/news/vorarlberg/artikel/berchtolds-rueckkehr-sorgt-fuer-traenen/cn/news-20101208-07511544/gemeinde/feldkirch
Noch bevor das Gericht überhaupt zusammengetreten ist wird der Bürgermeister als schwer gezeichnetes Opfer dargestellt, dem großes Unrecht widerfahren ist. Die Rückkehr als Rührstück - mit allen Elementen eines Dramas: Schuld, Sühne, Reue, Läuterung.
Dass der Politiker Berchtold dabei die mediale Orgel spielen, das mutmaßliche Vergewaltigungsopfer hingegen wohl nur eine Faust im Sack machen kann, bleibt nicht ohne Wirkung. Öffentlich wird Meinung gemacht und über Schuld oder Nichtschuld in dieser öffentlichen Meinung entscheiden nicht die Gerichte, sondern der Gesamteindruck der Bilder und Gefühle.
Damit wird Wirklichkeit geschaffen, bevor ein Urteil gefällt ist, Berchtold ist sicher unschuldig, die Frau sagt sicher die Unwahrheit.
Die Unschuldsvermutung wird zur Unschuldsgewißheit, alles andere denkunmöglich...
Jörg Kachelmann und Julian Assange wurden übrigens verhaftet, als gegen sie Anklage wegen des Verdachtes der Vergewaltigung erhoben wurde.
Der Feldkircher Bürgermeister Mag. Wilfried Berchtold wird im Frühjahr von einer Parteikollegin bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Grund: er habe sie bei einer Klausurtagung der ÖVP Feldkirch vergewaltigt. Bis zum Bekanntwerden der Anzeige verdichten sich Gerüchte, berichtet wird darüber erst, als Berchtold bekannt gibt, dass diese Anzeige gegen ihn vorliege und sein Amt "ruhend" stellt. Die Staatsanwaltschaft braucht insgesamt mehr als ein halbes Jahr, um zu entscheiden, ob Anklage erhoben wird oder nicht. Ab dem öffentlich werden des Falles beschleunigt sich der Aktenlauf (Feldkirch-Innsbruck-Wien und retour), die Anklageerhebung ist fix und wird am 7. Dezember öffentlich. Am selben Tag kehrt Berchtold nach zweimonatigem Krankenstand in das Amt zurück.
Bis hierher gilt:
- die Unschuldsvermutung für Berchtold, bzw. die Vermutung, dass er die Wahrheit sagt ("bin unschuldig")
- die Unschuldsvermutung für die Frau bzw. die Vermutung, dass sie die Wahrheit sagt ("er hat mich vergewaltigt")
- die Frage, warum die Staatsanwaltschaft so lange braucht für die Ermittlungen und die Entscheidung über Anklageerhebung oder nicht
- die Frage, warum es für Prominente eine Sonderbehandlung durch die Justiz gibt (Ermittlungsverfahren, Einschaltung des Ministeriums)
- dass es grundsätzlich Privatsache von Wilfried B. ist, mit wem er wie oft das Bett teilt, auch, ob er eine langjährige Parallelbeziehung führt oder nicht
Die Rückkehr ins Amt:
Ein Bürgermeister kann entweder sein Amt ausüben, krank sein oder zurücktreten. Eine andere Variante lässt das Gemeindegesetz nicht zu.
Das ist ein Fehler. Kornelia Ratz, Richterin am Landesgericht Feldkirch und stellvertretende Gerichtspräsidentin wurde bei Kürzung ihrer Bezüge vom Dienst suspendiert, als die Testamentsaffäre (Fälschung von Testamenten) öffentlich wurde und sie in Verdacht geriet darin verwickelt zu sein.
Selbiges müsste für Bürgermeister möglich sein.
Berchtold hat sich entschlossen, ins Amt zurückzukehren. Das ist seine Entscheidung, rechtlich gedeckt und von ihm zu verantworten. Wieso ein Bürgermeister das Amt weiterführen können soll, eine Richterin aber nicht erläutert der Gesetzgeber nicht.
Soweit, so kompliziert.
Die Art und Weise allerdings, wie diese Rückkehr ins Amt inszeniert und zelebriert wurde - und das ist jetzt sehr wohl eine persönlich-moralische Bewertung - finde ich äußerst befremdlich. (nachlesen und nachschauen:
http://onapp1.orf.at/studio/vorarlberg/vheute/ondemand.php
http://www.vol.at/news/vorarlberg/artikel/berchtolds-rueckkehr-sorgt-fuer-traenen/cn/news-20101208-07511544/gemeinde/feldkirch
Noch bevor das Gericht überhaupt zusammengetreten ist wird der Bürgermeister als schwer gezeichnetes Opfer dargestellt, dem großes Unrecht widerfahren ist. Die Rückkehr als Rührstück - mit allen Elementen eines Dramas: Schuld, Sühne, Reue, Läuterung.
Dass der Politiker Berchtold dabei die mediale Orgel spielen, das mutmaßliche Vergewaltigungsopfer hingegen wohl nur eine Faust im Sack machen kann, bleibt nicht ohne Wirkung. Öffentlich wird Meinung gemacht und über Schuld oder Nichtschuld in dieser öffentlichen Meinung entscheiden nicht die Gerichte, sondern der Gesamteindruck der Bilder und Gefühle.
Damit wird Wirklichkeit geschaffen, bevor ein Urteil gefällt ist, Berchtold ist sicher unschuldig, die Frau sagt sicher die Unwahrheit.
Die Unschuldsvermutung wird zur Unschuldsgewißheit, alles andere denkunmöglich...
Jörg Kachelmann und Julian Assange wurden übrigens verhaftet, als gegen sie Anklage wegen des Verdachtes der Vergewaltigung erhoben wurde.
rauch - 8. Dez, 11:13
Landesbudget 2011
Wenn der Bund das Budget zusammenstreicht und gegen Familien, StudentInnen und Pflegebedürftige zu Felde zieht, Stiftungen, Gruppensteuer-Flüchtlinge und andere Profiteure der goldenen Blasenjahre aber außen vor lässt, kann man als Landesbudgetpolitiker entweder eine Faust im Sack machen oder zumindest versuchen, ein paar eigene Schwerpünktchen zu setzen.
Wir haben´s versucht mit unseren Anträgen zum Landesbudget 2011:
Gruene-Antraege-zum-Budget-2011 (pdf, 159 KB)
Und einen Brecht hinterherschicken, gnadenhalber:
"Doch ihr, ich bitte euch, wollt nicht in Zorn verfallen,
denn alle Kreatur brauch Hilf von allen!"
Wir haben´s versucht mit unseren Anträgen zum Landesbudget 2011:
Gruene-Antraege-zum-Budget-2011 (pdf, 159 KB)
Und einen Brecht hinterherschicken, gnadenhalber:
"Doch ihr, ich bitte euch, wollt nicht in Zorn verfallen,
denn alle Kreatur brauch Hilf von allen!"
rauch - 30. Nov, 11:29
Lage ernst, aber mit Hysterie Kohle machen!
Soll mir noch jemand sagen, das sei vernunftgeleitet:
Nach der Irland-Aktion,die 90 Milliarden gekostet hat, geht die Jagd weiter: munter wird kolportiert, die Portugiesen, die Spanier, die Italiener seien die nächsten. Siehe: http://www.ftd.de/finanzen/maerkte/anleihen-devisen/:schuldenkrise-massenflucht-aus-spanischen-staatsanleihen/50198907.html
Die Wahrheit wird in den Finanzmetropolen ausgesprochen: "Wenn wir gegen ganze Staaten spekulieren können, wieso sollen wir uns dann mit Kleinkram aufhalten?"
Ja, warum auch. Weil niemand da ist, der euch das Handwerk legt.
Erhellend dazu auch die SPIEGEL-Story diese Woche, wo offengelegt wird, wir ein kleiner Händler Milliarden verzocken konnte - mit Rückendeckung seiner Chefs, fünf Jahre Knast bekommt selbstverständlich nur der Kleine, die Chefs kassieren längst wieder Boni....
Nach der Irland-Aktion,die 90 Milliarden gekostet hat, geht die Jagd weiter: munter wird kolportiert, die Portugiesen, die Spanier, die Italiener seien die nächsten. Siehe: http://www.ftd.de/finanzen/maerkte/anleihen-devisen/:schuldenkrise-massenflucht-aus-spanischen-staatsanleihen/50198907.html
Die Wahrheit wird in den Finanzmetropolen ausgesprochen: "Wenn wir gegen ganze Staaten spekulieren können, wieso sollen wir uns dann mit Kleinkram aufhalten?"
Ja, warum auch. Weil niemand da ist, der euch das Handwerk legt.
Erhellend dazu auch die SPIEGEL-Story diese Woche, wo offengelegt wird, wir ein kleiner Händler Milliarden verzocken konnte - mit Rückendeckung seiner Chefs, fünf Jahre Knast bekommt selbstverständlich nur der Kleine, die Chefs kassieren längst wieder Boni....
rauch - 26. Nov, 16:07
Direkte Demokratie: geht besser!
Nach der heutigen Debatte im Vorarlberger Landtag kommt Bewegung in die Sache: Fristen verkürzen, Verbindlichkeit erhöhen, Hürden senken! Unser Antrag zur Verbesserung der direktdemokratischen Instrumente hat Aussicht auf Zustimmung. Mal sehen, was daraus wird.
Selbständiger Antrag der Abgeordneten zum Vorarlberger Landtag Klubobmann Johannes Rauch, Bernd Bösch, Katharina Wiesflecker und Vahide Aydin, Die Grünen
An das Präsidium des Vorarlberger Landtags Römerstr. 15 6900 Bregenz
Volksentscheide: niederschwellig, präzise, verbindlich
Selbstständiger Antrag gem. §12 GO
Sehr gehrte Frau Präsidentin!
Die parlamentarische oder repräsentative Demokratie ist eine Herrschaftsform, in der durch direkte Wahl legitimierte Repräsentant/innen in geordneten Verfahren die politi- schen Entscheidungen treffen. Die Komplexität vieler Materien und die Gefahr der de- magogischen Manipulation sind gewichtige Gründe für diese Organisation der Austra- gung von Interessenskonflikten.
Als Ergänzung und Korrektiv dazu enthalten moderne Demokratien Elemente der direk- ten Demokratie, die vor allem in grundlegenden Fragen und bei besonders umstrittenen Entscheidungen zum Einsatz kommen. Es gibt Länder wie die Schweiz, in deren politi- scher Kultur plebiszitäre Elemente stärker verankert sind. In anderen Ländern wie etwa in Deutschland sind sie weniger ausgeprägt.
Beide Formen müssen in einem ausgewogenen Verhältnis zu einander stehen, um sich nicht gegenseitig zu blockieren. Direkt demokratische Entscheidungen können klärend wirken und der Routine des politischen Systems wichtige Impulse geben. Plebiszite können allerdings auch zur Mobilisierung benützt werden. Seit einigen Jahren werden vor allem bei der österreichischen Rechten die „Parteibegehren“ immer beliebter – das sind von einer Partei organisierte und finanzierte Volksbegehren.
Die Vorarlberger Landesverfassung sieht die Volksbefragung, das Volksbegehren und die Volksabstimmung als direkt demokratische Instrumente vor. Wenn wenigstens 5.000 Wahlberechtigte eine gesetzliche Maßnahme verlangen, muss der Landtag dar- über entscheiden. Eine Volksabstimmung muss abgehalten, wenn 20% der Wahlbe- rechtigten ein Begehren unterstützen. Das sind über 55.000 der derzeit knapp 280.000 Wahlberechtigten des Landes.
Beilage 121/2010
Bregenz, 17. November 2010
Die direkte Demokratie in Vorarlberg, wie im übrigen auch auf Bundesebene, hat zwei wesentliche Nachteile: hohe Zugangshürden und eine unpräzise Form. Die Verfassung unseres Nachbarlandes Bayern sieht mit einem Zehntel der Wahlberechtigten eine halb so hohe Hürde für einen Volksentscheid vor. Und sie verlangt einen juristisch einwand- freien Abstimmungstext. Der Artikel 74 der bayrischen Verfassung sieht in den beiden ersten Absätzen folgendes vor:
(1) Ein Volksentscheid ist herbeizuführen, wenn ein Zehntel der stimmberechtigten Staatsbürger das Begehren nach Schaffung eines Gesetzes stellt. (2) Dem Volksbegehren muss ein ausgearbeiteter und mit Gründen versehener Ge- setzentwurf zugrunde liegen.
Beide Bestimmungen hängen eng miteinander zusammen. Wenn ein Begehren präzise und rechtlich einwandfrei ist, spricht nichts gegen einen niederschwelligen Zugang.
Ein Beispiel: Ein Vorbehalt gegen das Plebiszit ist die Befürchtung, dass eine Volksab- stimmung zur Wiedereinführung der Todesstrafe unter bestimmten Umständen – wenn die öffentliche Meinung durch besonders abstoßende Verbrechen emotionalisiert ist – erfolgreich sein könnte. Die bayrische Verfassung würde ein Volksbegehren bzw. eine Volksabstimmung zur Wiedereinführung der Todesstrafe nicht zulassen, weil das Grund- und Menschenrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit – ein unveräu- ßerlicher Bestandteil des Grundgesetzes – davon berührt wäre.
Die Bestimmung des §72 (2) der bayrischen Verfassung schützt die direkte Demokratie vor Instrumentalisierung zu demagogischen Zwecken. Gleichzeitig sind die Hürden zur Einbringung eines Volksbegehrens deutlich niedriger als in Vorarlberg. Das bayrische Landeswahlgesetz legt im Artikel 63 folgendes fest:
(1) Der Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens ist schriftlich an das Staatsministe- rium des Innern zu richten. Ihm muss der ausgearbeitete, mit Gründen versehene Ge- setzentwurf, der den Gegenstand des Volksbegehrens bilden soll, beigegeben sein. Der Antrag bedarf der Unterschrift von 25 000 Stimmberechtigten; das Stimmrecht der Un- terzeichner ist bei der Einreichung des Zulassungsantrags nachzuweisen. Der Nach- weis darf bei Einreichung des Zulassungsantrags nicht älter als zwei Jahre sein.
Demnach muss in Bayern ein Volksbegehren mit 25.000 Unterschriften eingebracht werden. Das sind weniger als 0,3% der knapp 9,3 Mio. Wahlberechtigten. Die 5.000 Unterschriften, mit denen hierzulande ein Volksbegehren unterstützt sein muss, sind 1,8% der Vorarlberger Wahlberechtigten, also sechs mal soviel.
Reformbedürftig ist auch das Procedere für direkt demokratische Instrumente nach dem Gemeindegesetz, insbesondere, was den Fristenlauf betriff. So können zwischen dem Tag, an dem ein Antrag auf Volksabstimmung in der Gemeinde eingebracht wird, und dem Tag, an dem sie stattfindet, 28 Wochen liegen, wenn ein Bürgermeister die im Landes-Volksabstimmungsgesetz vorgesehenen Fristen voll ausnützt. Das ist schika- nös lange.
Vor dem Hintergrund dieser Argumentation stellen wir gemäß §12 der Geschäftsord- nung des Vorarlberger Landtags folgenden
Der Landtag möge beschließen:
Antrag:
Die Landesregierung wird ersucht, dem Landtag eine Änderung der Landesver- fassung und des Landes-Volksabstimmungsgesetzes vorzulegen, die
1. in Anlehnung an die bayrische Gesetzgebung niedrigere Zugangshürden zu direkt demokratischen Instrumenten und eine juristische Ausformulie- rung von Volksbegehrens- und Volksabstimmungstexten vorsieht und
2. denFristenlauffürPlebiszitenachdemGemeindegesetzdeutlichverkürzt.
LAbg. KO Johannes Rauch LAbg. Bernd Bösch LAbg. Katharina Wiesflecker LAbg. Vahide Aydin
Selbständiger Antrag der Abgeordneten zum Vorarlberger Landtag Klubobmann Johannes Rauch, Bernd Bösch, Katharina Wiesflecker und Vahide Aydin, Die Grünen
An das Präsidium des Vorarlberger Landtags Römerstr. 15 6900 Bregenz
Volksentscheide: niederschwellig, präzise, verbindlich
Selbstständiger Antrag gem. §12 GO
Sehr gehrte Frau Präsidentin!
Die parlamentarische oder repräsentative Demokratie ist eine Herrschaftsform, in der durch direkte Wahl legitimierte Repräsentant/innen in geordneten Verfahren die politi- schen Entscheidungen treffen. Die Komplexität vieler Materien und die Gefahr der de- magogischen Manipulation sind gewichtige Gründe für diese Organisation der Austra- gung von Interessenskonflikten.
Als Ergänzung und Korrektiv dazu enthalten moderne Demokratien Elemente der direk- ten Demokratie, die vor allem in grundlegenden Fragen und bei besonders umstrittenen Entscheidungen zum Einsatz kommen. Es gibt Länder wie die Schweiz, in deren politi- scher Kultur plebiszitäre Elemente stärker verankert sind. In anderen Ländern wie etwa in Deutschland sind sie weniger ausgeprägt.
Beide Formen müssen in einem ausgewogenen Verhältnis zu einander stehen, um sich nicht gegenseitig zu blockieren. Direkt demokratische Entscheidungen können klärend wirken und der Routine des politischen Systems wichtige Impulse geben. Plebiszite können allerdings auch zur Mobilisierung benützt werden. Seit einigen Jahren werden vor allem bei der österreichischen Rechten die „Parteibegehren“ immer beliebter – das sind von einer Partei organisierte und finanzierte Volksbegehren.
Die Vorarlberger Landesverfassung sieht die Volksbefragung, das Volksbegehren und die Volksabstimmung als direkt demokratische Instrumente vor. Wenn wenigstens 5.000 Wahlberechtigte eine gesetzliche Maßnahme verlangen, muss der Landtag dar- über entscheiden. Eine Volksabstimmung muss abgehalten, wenn 20% der Wahlbe- rechtigten ein Begehren unterstützen. Das sind über 55.000 der derzeit knapp 280.000 Wahlberechtigten des Landes.
Beilage 121/2010
Bregenz, 17. November 2010
Die direkte Demokratie in Vorarlberg, wie im übrigen auch auf Bundesebene, hat zwei wesentliche Nachteile: hohe Zugangshürden und eine unpräzise Form. Die Verfassung unseres Nachbarlandes Bayern sieht mit einem Zehntel der Wahlberechtigten eine halb so hohe Hürde für einen Volksentscheid vor. Und sie verlangt einen juristisch einwand- freien Abstimmungstext. Der Artikel 74 der bayrischen Verfassung sieht in den beiden ersten Absätzen folgendes vor:
(1) Ein Volksentscheid ist herbeizuführen, wenn ein Zehntel der stimmberechtigten Staatsbürger das Begehren nach Schaffung eines Gesetzes stellt. (2) Dem Volksbegehren muss ein ausgearbeiteter und mit Gründen versehener Ge- setzentwurf zugrunde liegen.
Beide Bestimmungen hängen eng miteinander zusammen. Wenn ein Begehren präzise und rechtlich einwandfrei ist, spricht nichts gegen einen niederschwelligen Zugang.
Ein Beispiel: Ein Vorbehalt gegen das Plebiszit ist die Befürchtung, dass eine Volksab- stimmung zur Wiedereinführung der Todesstrafe unter bestimmten Umständen – wenn die öffentliche Meinung durch besonders abstoßende Verbrechen emotionalisiert ist – erfolgreich sein könnte. Die bayrische Verfassung würde ein Volksbegehren bzw. eine Volksabstimmung zur Wiedereinführung der Todesstrafe nicht zulassen, weil das Grund- und Menschenrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit – ein unveräu- ßerlicher Bestandteil des Grundgesetzes – davon berührt wäre.
Die Bestimmung des §72 (2) der bayrischen Verfassung schützt die direkte Demokratie vor Instrumentalisierung zu demagogischen Zwecken. Gleichzeitig sind die Hürden zur Einbringung eines Volksbegehrens deutlich niedriger als in Vorarlberg. Das bayrische Landeswahlgesetz legt im Artikel 63 folgendes fest:
(1) Der Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens ist schriftlich an das Staatsministe- rium des Innern zu richten. Ihm muss der ausgearbeitete, mit Gründen versehene Ge- setzentwurf, der den Gegenstand des Volksbegehrens bilden soll, beigegeben sein. Der Antrag bedarf der Unterschrift von 25 000 Stimmberechtigten; das Stimmrecht der Un- terzeichner ist bei der Einreichung des Zulassungsantrags nachzuweisen. Der Nach- weis darf bei Einreichung des Zulassungsantrags nicht älter als zwei Jahre sein.
Demnach muss in Bayern ein Volksbegehren mit 25.000 Unterschriften eingebracht werden. Das sind weniger als 0,3% der knapp 9,3 Mio. Wahlberechtigten. Die 5.000 Unterschriften, mit denen hierzulande ein Volksbegehren unterstützt sein muss, sind 1,8% der Vorarlberger Wahlberechtigten, also sechs mal soviel.
Reformbedürftig ist auch das Procedere für direkt demokratische Instrumente nach dem Gemeindegesetz, insbesondere, was den Fristenlauf betriff. So können zwischen dem Tag, an dem ein Antrag auf Volksabstimmung in der Gemeinde eingebracht wird, und dem Tag, an dem sie stattfindet, 28 Wochen liegen, wenn ein Bürgermeister die im Landes-Volksabstimmungsgesetz vorgesehenen Fristen voll ausnützt. Das ist schika- nös lange.
Vor dem Hintergrund dieser Argumentation stellen wir gemäß §12 der Geschäftsord- nung des Vorarlberger Landtags folgenden
Der Landtag möge beschließen:
Antrag:
Die Landesregierung wird ersucht, dem Landtag eine Änderung der Landesver- fassung und des Landes-Volksabstimmungsgesetzes vorzulegen, die
1. in Anlehnung an die bayrische Gesetzgebung niedrigere Zugangshürden zu direkt demokratischen Instrumenten und eine juristische Ausformulie- rung von Volksbegehrens- und Volksabstimmungstexten vorsieht und
2. denFristenlauffürPlebiszitenachdemGemeindegesetzdeutlichverkürzt.
LAbg. KO Johannes Rauch LAbg. Bernd Bösch LAbg. Katharina Wiesflecker LAbg. Vahide Aydin
rauch - 17. Nov, 18:19
Wo kann man sparen?
Man kann über vieles streiten bei diesen Budgetkürzungen, außer Streit stellen sollte man aber:
1. Ersatzlose Rücknahme der Senkung der Bezugsdauer der Familienbeihilfe von 26 auf 24 J.
Kosten: ca. 60 bis 70 Mio. Euro pro Jahr. Gesamt bis 2014: ca. 240 – 280 Mio. Euro)
2. Rücknahme des erschwerten Zugangs zu Pflegestufe 1 und 2
Kosten: 17 Mio. (2011), 55 Mio. (2012), 104 Mio. (2013), 141 Mio. (2014); Gesamt bis 2014: ca. 320 Mio. Euro
3. Echte, zusätzliche mind. 160 Mio. Euro für die Bildung 2011
(80 Unis, 80 Schulen); Kosten: 160 Mio. Euro (2011)
Wenn nicht da, wo dann? Schaut man sich um, findet man erstaunliche Positionen, wo man stattdessen sparen könnte:
1. Reiche sollen Beitrag leisten - Stiftungen besteuern: Statt bei den Stiftungen nur Mini-Schritte zu setzen sollen die Hälfte der Stiftungsprivilegien abgeschafft werden.
Einnahmen: ca. 500 Mio. Euro pro Jahr
2. Millionenerben besteuern: Wiedereinführung einer reformierten Erbschaftssteuer für Millionenerben bringt Einnahmen von 1 Mrd. Euro pro Jahr; (in einer gemäßigten Variante sind jedenfalls 500 Mio. Euro holbar.)
3. Unnötiges einsparen statt unsozial kürzen: Zahlreiche unnötige Ausgaben bzw. Privilegien sollen abgeschafft werden; darunter fallen beispielsweise folgende, direkt budgetwirksame Einsparungen:
Heeresspital schließen 20 Mio.
Assistenzeinsatz abschaffen 22 Mio.
Abschaffung Mineralölsteuerbefreiung f Schiffsverkehr 23 Mio.
Keine bevorzugte Behandlung von LKW bei der KfZ-Steuer 30 Mio.
Abschaffung Agrardiesel-Rückvergütung 70 Mio.
Abschaffung Grundsteuerbefreiung für Verkehrsflächen 100 Mio.
Abschaffung Gruppenbesteuerung im Nicht-EU-Ausland 200 Mio.
Abschaffung steuerliche Begünstigung von Überstunden 200 Mio.
Streichung steuerliche Förderung 2. u 3. Pensionssäule 600 Mio.
1. Ersatzlose Rücknahme der Senkung der Bezugsdauer der Familienbeihilfe von 26 auf 24 J.
Kosten: ca. 60 bis 70 Mio. Euro pro Jahr. Gesamt bis 2014: ca. 240 – 280 Mio. Euro)
2. Rücknahme des erschwerten Zugangs zu Pflegestufe 1 und 2
Kosten: 17 Mio. (2011), 55 Mio. (2012), 104 Mio. (2013), 141 Mio. (2014); Gesamt bis 2014: ca. 320 Mio. Euro
3. Echte, zusätzliche mind. 160 Mio. Euro für die Bildung 2011
(80 Unis, 80 Schulen); Kosten: 160 Mio. Euro (2011)
Wenn nicht da, wo dann? Schaut man sich um, findet man erstaunliche Positionen, wo man stattdessen sparen könnte:
1. Reiche sollen Beitrag leisten - Stiftungen besteuern: Statt bei den Stiftungen nur Mini-Schritte zu setzen sollen die Hälfte der Stiftungsprivilegien abgeschafft werden.
Einnahmen: ca. 500 Mio. Euro pro Jahr
2. Millionenerben besteuern: Wiedereinführung einer reformierten Erbschaftssteuer für Millionenerben bringt Einnahmen von 1 Mrd. Euro pro Jahr; (in einer gemäßigten Variante sind jedenfalls 500 Mio. Euro holbar.)
3. Unnötiges einsparen statt unsozial kürzen: Zahlreiche unnötige Ausgaben bzw. Privilegien sollen abgeschafft werden; darunter fallen beispielsweise folgende, direkt budgetwirksame Einsparungen:
Heeresspital schließen 20 Mio.
Assistenzeinsatz abschaffen 22 Mio.
Abschaffung Mineralölsteuerbefreiung f Schiffsverkehr 23 Mio.
Keine bevorzugte Behandlung von LKW bei der KfZ-Steuer 30 Mio.
Abschaffung Agrardiesel-Rückvergütung 70 Mio.
Abschaffung Grundsteuerbefreiung für Verkehrsflächen 100 Mio.
Abschaffung Gruppenbesteuerung im Nicht-EU-Ausland 200 Mio.
Abschaffung steuerliche Begünstigung von Überstunden 200 Mio.
Streichung steuerliche Förderung 2. u 3. Pensionssäule 600 Mio.
rauch - 15. Nov, 16:10
Kosten-Nutzen-Rechnung
Schätzungen zufolge erwirtschaften die Betreiber von Atomkraftwerken alleine dank der Laufzeitverlängerung zusätzliche Gewinne von etwa 120 Milliarden Euro. Laut einer neuen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) haben die deutschen Steuerzahler die Atomenergie in den vergangenen fünf Jahren mit mindestens 80 Milliarden Euro subventioniert.
Da nehmen sich ja die Kosten für die "Sicherung" der Castor-Transporte nach Gorleben geradezu läppisch aus oder? 25 bis 30 Millionen Euro hat der Einsatz gekostet. 20.000 Polizeibeamte mussten ein Doppelspalier bilden, um die letzten Meter auf das Zwischenlagergelände befahrbar zu machen. Von außen betrachtet so etwas von absurd!
Energieexperten gehen davon aus, dass der nächste Bundestagswahlkampf ein "Atomwahlkampf" werden wird. Vermutlicher Ausgang: Ausstieg aus dem Ausstieg aus dem Ausstieg.
Und wer noch an die die Endlager-Geschichte glaubt, dem sei dieser Artikel hier wärmstens empfohlen:
Gorleben
Da nehmen sich ja die Kosten für die "Sicherung" der Castor-Transporte nach Gorleben geradezu läppisch aus oder? 25 bis 30 Millionen Euro hat der Einsatz gekostet. 20.000 Polizeibeamte mussten ein Doppelspalier bilden, um die letzten Meter auf das Zwischenlagergelände befahrbar zu machen. Von außen betrachtet so etwas von absurd!
Energieexperten gehen davon aus, dass der nächste Bundestagswahlkampf ein "Atomwahlkampf" werden wird. Vermutlicher Ausgang: Ausstieg aus dem Ausstieg aus dem Ausstieg.
Und wer noch an die die Endlager-Geschichte glaubt, dem sei dieser Artikel hier wärmstens empfohlen:
Gorleben
rauch - 10. Nov, 12:38
Gipfel der Sicherheit, wir erobern dich!
Am Wochenende (Halloween inklusive) kam es in Vorarlberg zu einer Reihe von Vandalenakten und gewalttätigen Schlägereien. Hauptbeteiligte: Jugendliche.
Daraufhin wurde in diversen Internetforen Stimmung gemacht, dass die "Sicherheitslage" im Land außer Kontrolle geraten sei.
Was dann den zuständigen Landesrat veranlasst hat, einen "Sicherheitsgipfel" für Montag früh einzuberufen. Ergebnis: Starke Worte ("Nulltoleranz") und mehr Polizeipräsenz in Bussen und auf der Strasse. Dauer der Veranstaltung: 1 Stunde.
Mehr Alibi geht kaum.
Zu glauben, mehr Polizeieinsatz könne derartige Eskalationen verhindern lässt völlig außer acht, dass in 95% der Fälle grenzenloser Alkoholkonsum im Spiel ist, Jugendarbeit aller Orten Not leidet und derartige Gipfelstürmereien nichts als Beruhigungspillen für die empörte Öffentlichkeit darstellen.
Dass die Übeltäter diesmal fast durchwegs "Bio-Österreicher" und keine mit migrantischem Hintergrund waren ist kein Trost, hat aber deutlich gemacht, dass sich derartige Vorfälle eben NICHT auf "Ausländer" beschränken.
Und jedenfalls keine reine "Sicherheitsfrage" sind.
Wie immer bei Gipfeltreffen: hoch droben, Luft dünn, Ergebnis noch dünner....
Daraufhin wurde in diversen Internetforen Stimmung gemacht, dass die "Sicherheitslage" im Land außer Kontrolle geraten sei.
Was dann den zuständigen Landesrat veranlasst hat, einen "Sicherheitsgipfel" für Montag früh einzuberufen. Ergebnis: Starke Worte ("Nulltoleranz") und mehr Polizeipräsenz in Bussen und auf der Strasse. Dauer der Veranstaltung: 1 Stunde.
Mehr Alibi geht kaum.
Zu glauben, mehr Polizeieinsatz könne derartige Eskalationen verhindern lässt völlig außer acht, dass in 95% der Fälle grenzenloser Alkoholkonsum im Spiel ist, Jugendarbeit aller Orten Not leidet und derartige Gipfelstürmereien nichts als Beruhigungspillen für die empörte Öffentlichkeit darstellen.
Dass die Übeltäter diesmal fast durchwegs "Bio-Österreicher" und keine mit migrantischem Hintergrund waren ist kein Trost, hat aber deutlich gemacht, dass sich derartige Vorfälle eben NICHT auf "Ausländer" beschränken.
Und jedenfalls keine reine "Sicherheitsfrage" sind.
Wie immer bei Gipfeltreffen: hoch droben, Luft dünn, Ergebnis noch dünner....
rauch - 3. Nov, 08:48
Budget auf österreichisch
Hier zuerst einmal das Dokument von der Loipersdorf-Klausur der Bundesregierung, mit besonderer Empfehlung, die eineinhalb Seiten zu Deregulierung und Bürokratieentlastung im Bundes- und Landesrecht zu lesen: soviel heiße Luft auf so wenig Platz muss man erst einmal verblasen können.
Ergebnisse-der-Reg-Klausur-am-23-10-2010 (pdf, 1,671 KB)
Mein Kommentar in knappest möglicher Form und auf ausgewählte Themenkreise eingeschränkt zu dem, was beschlossen wurde:
Das SPÖ-ÖVP-Budget: „Planloses Flickwerk, ungerecht und familienfeindlich!“
Die von der Regierung präsentierte Einigung zum Budget ist alles andere als der angekündigte „große Wurf“. Das SPÖ-ÖVP-Budget ist mutlos, kurzsichtig und ungerecht. Die Regierung hat die Krise nicht als Chance erkannt, sondern verwaltet lediglich den Stillstand. Das vorgelegte Budget ist bildungsfeindlich, belastet Familien, Haushalte mit niedrigen Einkommen und Studierende, lässt große Vermögen und Reiche weitgehend ungeschoren und hat kaum ökologische Lenkungswirkung.
Budgetlüge Nr 1: Mehr Geld für Bildung
Entgegen der Behauptung von SPÖ und ÖVP, es gebe 160 Mio. Euro mehr für Schulen und Universitäten, wird es keinen einzigen Euro zusätzlich für die Bildung geben. Es werden lediglich die Kürzungen im Ausmaß von 161 Mio. wieder zurückgenommen.
Darüber hinaus trifft die Kürzung der Familienbeihilfe (soll statt bis zum 26. nur mehr bis zum 24. Lebensjahr ausbezahlt werden) Studierende und deren Familien besonders hart.
Die Grünen fordern eine echte Bildungsoffensive, die für die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs unbedingt notwendig ist! 250 Millionen mehr von den Kindergärten bis zu den Universtitäten sind dafür notwendig. Wer bei der Bildung kürzt, handelt fahrlässig!
Einmal mehr: die Reichen werden geschont!
Viel ist nicht übrig geblieben von Faymanns Punkten für mehr soziale Gerechtigkeit. Die Bankenabgabe kommt, das war allerdings schon lange klar. Die geplante Besteuerung der Aktiengewinne mit Kapitalertragssteuer von 25% ist ein Schritt in die richtige Richtung. Bei Stiftungen werden jedoch gerade einmal 5% der Privilegien abgeschafft (50 Mio. im Jahr 2011, 80 Mio. in den Jahren 2012 – 2014).
Die Grünen fordern die Beseitigung von zumindest 50% der Steuerbegünstigung für Stiftungen, das würde nicht 80 Mio. sondern 400 Mio. Euro pro Jahr an Mehrreinnahmen bringen. Damit würden jene einen gerechten Beitrag leisten, die in der Vergangenheit am meisten profitiert haben.
Der Vermögensbereich bleibt völlig unangetastet. Eine Wiedereinführung der Besteuerung großer Erbschaften ist nicht geplant.
Die Grünen fordern die Wiedereinführung der Erbschafts- und Schenkungssteuer für große Erbschaften.
Belastung der Familien, Aushungern des Pflegesystems – Gipfel der Absurdität!
Die Familien werden nicht nur durch die Kürzung von Leistungen (etwa bei der Bezugsdauer der Familienbeihilfe) sondern auch über Kürzungen im Pflegebereich empfindlich belastet. Knapp 320 Mio. Euro sollen beim Pflegesystem insgesamt bis 2014 gekürzt werden. Die Last dieser Kürzungen werden die pflegenden Angehörigen tragen müssen.
Wir brauchen nicht weniger, sondern mehr Geld im Pflegebereich, denn die Kosten für Pflege steigen: Der Pflegekostenanteil am Bruttoinlandsprodukt (BIP) wird sich nach Berechnungen des Wirtschaftsforschungsinstituts (Wifo) von einem Prozent derzeit auf zwei Prozent im Jahr 2030 verdoppeln.
Forderung: weg damit. So geht das nicht, weder bei der Familienbeihilfe noch bei der Pflege. Hier reicht kein "abmildern", wie der Landeshauptmann schamhaft anmerkt!
Etikettenschwindel Ökosteuern – keine Offensive für Grüne Arbeitsplätze
Da und dort finden sich im Budget minimale ökologische Ansätze, wie etwa bei der Flugticketabgabe oder der NOVA-Reform. Die Chance auf einen großen ökologischen Umbau des Steuersystems wurde vertan. Die Erhöhung der MöSt um 4 bzw. 5 Cent/Liter entfaltet alleine kaum ökologische Lenkungswirkung und der Tanktourismus wird nicht eingedämmt. Die gleichzeitig geplante Erhöhung der Pendlerpauschale ist umweltpolitisch kontraproduktiv angelegt. Was fehlt ist eine große Strukturreform: Fossile Energieträger sollten höher, der Faktor Arbeit (für ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen) im Gegenzug niedriger besteuert werden.
Die Grünen fordern eine umfassende und aufkommensneutrale ökologisch-soziale Steuerreform mit einem Gesamtvolumen von mindestens drei Milliarden Euro.
Die Regierung lässt eine Riesenchance aus, jetzt in die Grünen Arbeitsplätze von morgen zu investieren. Einzige Maßnahme sind 100 Mio. Euro pro Jahr für die thermische Sanierung. Hier ist allerdings zu befürchten, dass es sich um kein frisches Geld handelt, sondern dass die Finanzierung der thermischen Sanierung zu Lasten anderer Klimaschutzmaßnahmen erfolgen soll. Dies war schon beim Konjunkturpaket II der Fall. Damals wurden die Mittel des Klimafonds um 50 Mio. Euro gekürzt, um die thermische Sanierung zu finanzieren.
Während bei den ASVG-Pensionisten hineingeschnitten wird, kommen die Beamten ungeschoren davon, obwohl das im Frühjahr noch anders geplant war:
"Frühjahrsplan"
2011 - 214 Mio / 2012 -353 Mio / 2013 -422 Mio / 2014 -483 Mio
"Herbstwahrheit"
2011 -17 Mio / 2010 -20 Mio / 2013 -23 Mio / 2014 -27 Mio
Detto Landwirtschaft: von den ursprünglich geplanten 400 Mio Einsparungen bleiben 70 übrig.
In beiden Fällen stellt sich die Frage: ÖVP-Klientelpolitik?
Ach ja: und wer ein Kind hat, dass 24 Jahre alt ist und studiert kriegt nicht nur keine Familienbeihilfe mehr ab 1.1.2011 sondern muss auch noch drauflegen. Es fällt nämlich auch die Mitversicherung weg beim Verlust des Familienbeihilfeanspruchs. Kosten für Selbstversicherung: 80 Euro pro Monat.
Ergebnisse-der-Reg-Klausur-am-23-10-2010 (pdf, 1,671 KB)
Mein Kommentar in knappest möglicher Form und auf ausgewählte Themenkreise eingeschränkt zu dem, was beschlossen wurde:
Das SPÖ-ÖVP-Budget: „Planloses Flickwerk, ungerecht und familienfeindlich!“
Die von der Regierung präsentierte Einigung zum Budget ist alles andere als der angekündigte „große Wurf“. Das SPÖ-ÖVP-Budget ist mutlos, kurzsichtig und ungerecht. Die Regierung hat die Krise nicht als Chance erkannt, sondern verwaltet lediglich den Stillstand. Das vorgelegte Budget ist bildungsfeindlich, belastet Familien, Haushalte mit niedrigen Einkommen und Studierende, lässt große Vermögen und Reiche weitgehend ungeschoren und hat kaum ökologische Lenkungswirkung.
Budgetlüge Nr 1: Mehr Geld für Bildung
Entgegen der Behauptung von SPÖ und ÖVP, es gebe 160 Mio. Euro mehr für Schulen und Universitäten, wird es keinen einzigen Euro zusätzlich für die Bildung geben. Es werden lediglich die Kürzungen im Ausmaß von 161 Mio. wieder zurückgenommen.
Darüber hinaus trifft die Kürzung der Familienbeihilfe (soll statt bis zum 26. nur mehr bis zum 24. Lebensjahr ausbezahlt werden) Studierende und deren Familien besonders hart.
Die Grünen fordern eine echte Bildungsoffensive, die für die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs unbedingt notwendig ist! 250 Millionen mehr von den Kindergärten bis zu den Universtitäten sind dafür notwendig. Wer bei der Bildung kürzt, handelt fahrlässig!
Einmal mehr: die Reichen werden geschont!
Viel ist nicht übrig geblieben von Faymanns Punkten für mehr soziale Gerechtigkeit. Die Bankenabgabe kommt, das war allerdings schon lange klar. Die geplante Besteuerung der Aktiengewinne mit Kapitalertragssteuer von 25% ist ein Schritt in die richtige Richtung. Bei Stiftungen werden jedoch gerade einmal 5% der Privilegien abgeschafft (50 Mio. im Jahr 2011, 80 Mio. in den Jahren 2012 – 2014).
Die Grünen fordern die Beseitigung von zumindest 50% der Steuerbegünstigung für Stiftungen, das würde nicht 80 Mio. sondern 400 Mio. Euro pro Jahr an Mehrreinnahmen bringen. Damit würden jene einen gerechten Beitrag leisten, die in der Vergangenheit am meisten profitiert haben.
Der Vermögensbereich bleibt völlig unangetastet. Eine Wiedereinführung der Besteuerung großer Erbschaften ist nicht geplant.
Die Grünen fordern die Wiedereinführung der Erbschafts- und Schenkungssteuer für große Erbschaften.
Belastung der Familien, Aushungern des Pflegesystems – Gipfel der Absurdität!
Die Familien werden nicht nur durch die Kürzung von Leistungen (etwa bei der Bezugsdauer der Familienbeihilfe) sondern auch über Kürzungen im Pflegebereich empfindlich belastet. Knapp 320 Mio. Euro sollen beim Pflegesystem insgesamt bis 2014 gekürzt werden. Die Last dieser Kürzungen werden die pflegenden Angehörigen tragen müssen.
Wir brauchen nicht weniger, sondern mehr Geld im Pflegebereich, denn die Kosten für Pflege steigen: Der Pflegekostenanteil am Bruttoinlandsprodukt (BIP) wird sich nach Berechnungen des Wirtschaftsforschungsinstituts (Wifo) von einem Prozent derzeit auf zwei Prozent im Jahr 2030 verdoppeln.
Forderung: weg damit. So geht das nicht, weder bei der Familienbeihilfe noch bei der Pflege. Hier reicht kein "abmildern", wie der Landeshauptmann schamhaft anmerkt!
Etikettenschwindel Ökosteuern – keine Offensive für Grüne Arbeitsplätze
Da und dort finden sich im Budget minimale ökologische Ansätze, wie etwa bei der Flugticketabgabe oder der NOVA-Reform. Die Chance auf einen großen ökologischen Umbau des Steuersystems wurde vertan. Die Erhöhung der MöSt um 4 bzw. 5 Cent/Liter entfaltet alleine kaum ökologische Lenkungswirkung und der Tanktourismus wird nicht eingedämmt. Die gleichzeitig geplante Erhöhung der Pendlerpauschale ist umweltpolitisch kontraproduktiv angelegt. Was fehlt ist eine große Strukturreform: Fossile Energieträger sollten höher, der Faktor Arbeit (für ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen) im Gegenzug niedriger besteuert werden.
Die Grünen fordern eine umfassende und aufkommensneutrale ökologisch-soziale Steuerreform mit einem Gesamtvolumen von mindestens drei Milliarden Euro.
Die Regierung lässt eine Riesenchance aus, jetzt in die Grünen Arbeitsplätze von morgen zu investieren. Einzige Maßnahme sind 100 Mio. Euro pro Jahr für die thermische Sanierung. Hier ist allerdings zu befürchten, dass es sich um kein frisches Geld handelt, sondern dass die Finanzierung der thermischen Sanierung zu Lasten anderer Klimaschutzmaßnahmen erfolgen soll. Dies war schon beim Konjunkturpaket II der Fall. Damals wurden die Mittel des Klimafonds um 50 Mio. Euro gekürzt, um die thermische Sanierung zu finanzieren.
Während bei den ASVG-Pensionisten hineingeschnitten wird, kommen die Beamten ungeschoren davon, obwohl das im Frühjahr noch anders geplant war:
"Frühjahrsplan"
2011 - 214 Mio / 2012 -353 Mio / 2013 -422 Mio / 2014 -483 Mio
"Herbstwahrheit"
2011 -17 Mio / 2010 -20 Mio / 2013 -23 Mio / 2014 -27 Mio
Detto Landwirtschaft: von den ursprünglich geplanten 400 Mio Einsparungen bleiben 70 übrig.
In beiden Fällen stellt sich die Frage: ÖVP-Klientelpolitik?
Ach ja: und wer ein Kind hat, dass 24 Jahre alt ist und studiert kriegt nicht nur keine Familienbeihilfe mehr ab 1.1.2011 sondern muss auch noch drauflegen. Es fällt nämlich auch die Mitversicherung weg beim Verlust des Familienbeihilfeanspruchs. Kosten für Selbstversicherung: 80 Euro pro Monat.
rauch - 28. Okt, 11:18