Grundverkehr: grundverkehrt!
Über den Grundstückskauf des Tourismus-Unternehmers Walter Klaus habe ich an dieser Stelle bereits berichtet. Die Beantwortung meiner dazu eingebrachten Parlamentarischen Anfrage ist eingetroffen. Ergebnis in Kurzform:
Entgegen den Bestimmungen des Grundverkehrsgesetzes, ist ein am Kauf interessierter Landwirt vom Verfahren
ausgeschlossen worden , obwohl ihm gegenüber dem Nicht-Landwirt Klaus der Vorrang hätte eingeräumt werden müssen. Darüber hinaus bestätigt die Antwort, dass die gemachten Zusagen des Käufers über Sicherstellung der landwirtschaftlichen Nutzung und Nicht-Verbauung ein Witz sind, weil ohnehin gesetzlich vorgeschrieben. Dass beide Argumente von der Grundverkehrslandeskommission als
Begründung für den positiven Bescheid anerkannt werden, kommt einem juristischen Kopftand gleich: Die Zusage, ohnehin bestehende Gesetze einzuhalten, wird verwendet, um ein sonst unzulässiges Grundstücksgeschäft zu legitimieren.
Interessant ist, dass sich in Lech ein anderer Industrieller unter gleichfalls fragwürdigen Umständen ein Grundstück gesichert hat - Kaufpreis schlappe tausend Euro pro Quadratmeter. Gekauft von der Gemeinde, die das Grundstück ihrerseits von einem Lecher "Ureinwohner" erworben hatte - um die Hälfte. Damaliges Motiv der Gemeinde: der Grundbesitzer stand kurz vor dem Konkurs.
Jetzt wollte damalige Grundbesitzer "seinen" Grund wieder zurückkaufen. Die Gemeinde bediente lieber Herrn Viessmann...
Im Großen Walsertal möchte, wie heute bekannt wurde, der nordbayrische Baron Eberhard von Gemmingen, zusätzlich zu den bereits in seinem Besitz befindlichen 6000 Hektar Bergland und Alpen zwei weitere Alpen dazu kaufen. Die Grundverkehrs-Landeskommission hat "nein" gesagt, mit der Begründung, er würde dann zum Großgrundbesitzer. Die Berufung dagegen läuft.
Ein Familienvater aus dem Rheintal samt Frau und zwei Kindern wollte vor kurzem einen verlassenen Bauernhof im Bregenzerwald (Besitzer verstorben) samt Grund käuflich erwerben. Landwirtschaftlicher Grund, versteht sich. Der Mann absolviert gerade die Landwirtschaftsschule, weil er tatsächlich und ernsthaft Bauer werden möchte. Die Grundverkehrs-Landeskommission versagte den Kauf, mit der Begründung, er sei kein Bauer.
Aus der Causa "Walter Klaus" ist längst eine Causa "Grundverkehrsgesetz" geworden...
Ich bin, weil ich außer mir war, in mich gegangen und habe festgestellt: kann man nicht einfach hinnehmen.
Mal schauen...
Entgegen den Bestimmungen des Grundverkehrsgesetzes, ist ein am Kauf interessierter Landwirt vom Verfahren
ausgeschlossen worden , obwohl ihm gegenüber dem Nicht-Landwirt Klaus der Vorrang hätte eingeräumt werden müssen. Darüber hinaus bestätigt die Antwort, dass die gemachten Zusagen des Käufers über Sicherstellung der landwirtschaftlichen Nutzung und Nicht-Verbauung ein Witz sind, weil ohnehin gesetzlich vorgeschrieben. Dass beide Argumente von der Grundverkehrslandeskommission als
Begründung für den positiven Bescheid anerkannt werden, kommt einem juristischen Kopftand gleich: Die Zusage, ohnehin bestehende Gesetze einzuhalten, wird verwendet, um ein sonst unzulässiges Grundstücksgeschäft zu legitimieren.
Interessant ist, dass sich in Lech ein anderer Industrieller unter gleichfalls fragwürdigen Umständen ein Grundstück gesichert hat - Kaufpreis schlappe tausend Euro pro Quadratmeter. Gekauft von der Gemeinde, die das Grundstück ihrerseits von einem Lecher "Ureinwohner" erworben hatte - um die Hälfte. Damaliges Motiv der Gemeinde: der Grundbesitzer stand kurz vor dem Konkurs.
Jetzt wollte damalige Grundbesitzer "seinen" Grund wieder zurückkaufen. Die Gemeinde bediente lieber Herrn Viessmann...
Im Großen Walsertal möchte, wie heute bekannt wurde, der nordbayrische Baron Eberhard von Gemmingen, zusätzlich zu den bereits in seinem Besitz befindlichen 6000 Hektar Bergland und Alpen zwei weitere Alpen dazu kaufen. Die Grundverkehrs-Landeskommission hat "nein" gesagt, mit der Begründung, er würde dann zum Großgrundbesitzer. Die Berufung dagegen läuft.
Ein Familienvater aus dem Rheintal samt Frau und zwei Kindern wollte vor kurzem einen verlassenen Bauernhof im Bregenzerwald (Besitzer verstorben) samt Grund käuflich erwerben. Landwirtschaftlicher Grund, versteht sich. Der Mann absolviert gerade die Landwirtschaftsschule, weil er tatsächlich und ernsthaft Bauer werden möchte. Die Grundverkehrs-Landeskommission versagte den Kauf, mit der Begründung, er sei kein Bauer.
Aus der Causa "Walter Klaus" ist längst eine Causa "Grundverkehrsgesetz" geworden...
Ich bin, weil ich außer mir war, in mich gegangen und habe festgestellt: kann man nicht einfach hinnehmen.
Mal schauen...
rauch - 21. Feb, 20:32
madcow (Gast) - 21. Feb, 23:50
Putzig
fand ich ja auch die Begründung, dass man WKs Verbundenheit mit der Landwirtschaft daran erkenne, dass seine Gesellschaften immer Produkte der heimischen Bauern kaufe. My arse!
Ich habe auch schon Ländle-Joghurt gekauft, das qualifizert mich doch sicher als Bauernfreund. Und ich weiß auch schon ein schönes Waldgrundstück, das ich gerne um ein paar Euro hätte.
Ich habe auch schon Ländle-Joghurt gekauft, das qualifizert mich doch sicher als Bauernfreund. Und ich weiß auch schon ein schönes Waldgrundstück, das ich gerne um ein paar Euro hätte.
Andreas (Gast) - 23. Feb, 08:04
Viessmann
Den Fall mit Viessmann in Lech muss man schon etwas differenziert sehen. Für mich sind da zwei getrennte Aspekte zu berücksichtigen:
1.) Dem ursprünglichen Besitzer wurden - lt. Aussage des Lecher Bürgermeisters in Vorarlberg Heute - mehr als genug Gelegenheiten eingeräumt, das Grundstück wieder von der Gemeinde Lech zurückzukaufen. Offensichtlich konnte oder kann er es sich nicht leisten, da er alle Fristen der Gemeinde verstreichen lies. Logisch, dass sich die Gemeinde irgendwann einen anderen Käufer für das Grundstück sucht - schließlich ist eine Gemeinde ja keine Grundstücksverwaltung für gerade etwas klamme Bürger.
2.) Der Verkauf an Viessmann oder eine Gesellschaft die für Viessmann ein Umgehungsgeschäft abwickelt steht klar im Wiederspruch zum Geist des Grundverkehrsgesetzes. Niemand - nicht einmal die Gemeinde Lech - kann ernsthaft glauben, dass ein Kozern, der Heizungssystem und ähnliches herstellt, in Lech eine Pension oder ein Hotel errichtet. Wenn es hier eine Lücke im Grundverkehrsgesetz gibt, sollte diese schnellstens geschlossen werden.
1.) Dem ursprünglichen Besitzer wurden - lt. Aussage des Lecher Bürgermeisters in Vorarlberg Heute - mehr als genug Gelegenheiten eingeräumt, das Grundstück wieder von der Gemeinde Lech zurückzukaufen. Offensichtlich konnte oder kann er es sich nicht leisten, da er alle Fristen der Gemeinde verstreichen lies. Logisch, dass sich die Gemeinde irgendwann einen anderen Käufer für das Grundstück sucht - schließlich ist eine Gemeinde ja keine Grundstücksverwaltung für gerade etwas klamme Bürger.
2.) Der Verkauf an Viessmann oder eine Gesellschaft die für Viessmann ein Umgehungsgeschäft abwickelt steht klar im Wiederspruch zum Geist des Grundverkehrsgesetzes. Niemand - nicht einmal die Gemeinde Lech - kann ernsthaft glauben, dass ein Kozern, der Heizungssystem und ähnliches herstellt, in Lech eine Pension oder ein Hotel errichtet. Wenn es hier eine Lücke im Grundverkehrsgesetz gibt, sollte diese schnellstens geschlossen werden.
rauch - 23. Feb, 09:46
zum Rückkauf:
Der vormalige Grundbesitzer musste, um das Grundstück zurückkaufen zu können, die Finanzierung auf die Reihe bringen. Seine langjährige Hausbank, die Raiffeisenbank Lech, hat ihm diesbezüglich die Unterstützung verweigert (warum das so war, sei dahingestellt - kennt man allerdings die Verbindungen zwischen Raiffeisen und Lech, wird es plötzlich heller...)
Nachdem der die Bank gewechselt hatte, stand die Finanzierung innerhalb kürzester Zeit. Genau zu dem Zeitpunkt erfolge der Verkauf an Viessmann. Schon seltsam, oder?
Nachdem der die Bank gewechselt hatte, stand die Finanzierung innerhalb kürzester Zeit. Genau zu dem Zeitpunkt erfolge der Verkauf an Viessmann. Schon seltsam, oder?
... (Gast) - 23. Feb, 11:15
mehr als Fahrlässig einem Pleitier ein Grundstück zu finanzieren. Soll er es kaufen, spätestens in 2 Jahren ist ers wider los.
rauch - 23. Feb, 12:26
mal schauen...
...inzwischen wendet sich ja das blatt:
http://www.vol.at/news/vorarlberg/artikel/vom-kauf-zurueckgetreten/cn/news-20070223-10311219
http://www.vol.at/news/vorarlberg/artikel/vom-kauf-zurueckgetreten/cn/news-20070223-10311219
Trackback URL:
https://rauch.twoday.net/stories/3350391/modTrackback