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Brutal ist:

Brutal und grausam ist, wenn ein Mann ein dreijähriges Kind zu Tode prügelt .

Brutal ist allerdings auch, dass Nachbarn offenbar seit mehreren Monaten mit bekommen haben, dass beide Kinder regelmässig geschlagen/mißhandelt wurden, aber niemand eingeschritten ist.

Brutal ist auch, dass in Internetforen mit Berichten zur Tat offen zur Lynchjustiz aufgerufen wird. Dagegen nimmt sich die Forderung nach Wiedereinführung der Todesstrafe geradezu human aus....

Brutal und zynisch ist die Fremdenrechtspraxis in Österreich, die unbescholtene gut integrierte Kinder und Familien abschiebt, den mehrfach rechtskräftig verurteilten und gewaltätigen mutmaßlichen Täter von Bregenz aber offenbar unbehelligt gelassen hat.

Offen bleibt die Frage, warum der sechsjährige Bruder des getöteten Kindes, der merhfache alte Verletzungen von Mißhandlungen aufweist niemandem aufgefallen ist: keiner Lehrperson, keinem Schularzt, keiner außerhäuslichen Kontaktperson.

Offen bleibt auch die Frage, ob die zuständige Landesrätin bei ihrer Meinung bleibt, Abklärungen von Jugendwohlfahrstfällen könnten durchaus in einem ersten Anlauf auch per Telefon gemacht werden, ohne Direktkontakt, ohne Besuch Zuhause.

Gute Zeit!

130220102851

Erholsame Tage und die besten Wünsche für 2011!

Hubert Gorbach, Demokrat

Hubert Gorbach war in Minsk, und hat dort die bekanntlich freien Wahlen beobachtet. Sein Fazit ist vergleichbar mit der Behauptung, Nordkorea sei eine funktionierende Demokratie:
http://diepresse.com/home/politik/aussenpolitik/620145/ExVize-Gorbach-Wahlbeobachter-fuer-Weissrussland?from=suche.intern.portal

Wer die Berichte über die Verhaftung und Niederknüppelung von Demonstranten und Oppositionellen verfolgt hat, wird dem Hubert sicher zustimmen: Lukaschenko ist ein prima Kerl und ein aufrechter Demokrat, der von seinem Volk über alles geliebt wird.

Wenn man allerdings weiss, dass Gorbach während seiner Amtszeit nicht unbeträchtliche Mittel nach Weissrussland geschleust hat, damit dort eine Biogasanlage errichtet werden kann und beste Kontakte zum Regime pflegte, für den stellt sich die Gorbach´sche Beobachtung bzw. der Persilschein, den er ausstellt, etwas anders dar. Immerhin war der seinerzeitige Weissrussische Vizepremier Sidorski schon Gorbachs Jagdgast in Vorarlberg.

Und: ich war schon in Weissrussland. Ich habe auch mit den Leuten dort gesprochen, sofern sie sich trauten zu reden. Und, nein: das ist kein freies Land, das ist eine Diktatur - und nichts anderes.
Wenn es dort etwas braucht, dann nach wie vor humanitäre Hilfe für die Tschernobyl-Opfer.
Was es nicht braucht, sind Bücklinge a la Gorbach vor dem Lukaschenko-Regime!

Zeitlos schön

Inspiriert durch eine Nachricht von heute morgen ("Die Raumsonde Voyager verlässt demnächst unser Sonnensystem und entschwindet in den interstellaren Raum...") ist mir diese Passage wieder in den Sinn gekommen, eine zeitlos schöne:


"Sowenig das Individuum in der Gruppe und eine Gesellschaft unter den anderen allein ist, sowenig auch ist der Mensch allein im Universum. Wenn der Regenbogen der menschlichen Kulturen endlich im Abgrund seiner Wut versunken sein wird, dann wird - solange wir bestehen und solange es eine Welt gibt - jener feine Bogen bleiben, der uns mit dem Unzugänglichen verbindet, und uns den Weg zeigen, der aus der Sklaverei herausführt und dessen Betrachtung dem Menschen, auch wenn er ihn nicht einschlägt, die einzige Gnade verschafft, der er würdig zu werden vermag: nämlich den Marsch zu unterbrechen, den Impuls zu zügeln, der ihn dazu drängt, die klaffenden Risse in der Mauer der Notwendigkeit einen nach dem anderen zuzustopfen und damit sein Werk in demselben Augenblick zu vollenden, da er sein Gefängnis zuschließt; jene Gnade, nach der jede Gesellschaft begehrt, wie immer ihre religiösen Vorstellungen, ihr politisches System und ihr kulturelles Nivau beschaffen sein mögen; jene Gnade, in die sie ihre Muße, ihr Vergnügen, ihre Ruhe und ihre Freiheit setzt; jene lebenswichtige Chance, sich zu entspannen, loszulösen, das heißt die Chance, die darin besteht, in den kurzen Augenblicken, in denen es die menschliche Gattung erträgt, ihr bienenfleißiges Treiben zu unterbrechen, das Wesen dessen zu erfassen, was sie war und noch immer ist, diesseits des Denkens und jenseits der Gesellschaft: zum Beispiel bei der Betrachtung eines Minerals, das schöner ist als alle unsere Werke; im Duft einer Lilie, die weiser ist als unsere Bücher; oder in dem Blick - schwer von Geduld, Heiterkeit und gegenseitigem Verzeihen -, den ein unwillkürliches Einverständnis zuweilen auszutauschen gestattet mit einer Katze."


(Claude Lévi-Strauss, TRAURIGE TROPEN, Originalausgabe 1955, deutsch 1978)

Die Rückkehr des Bürgermeisters als Rührstück

Die Vorgeschichte ist bekannt:
Der Feldkircher Bürgermeister Mag. Wilfried Berchtold wird im Frühjahr von einer Parteikollegin bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Grund: er habe sie bei einer Klausurtagung der ÖVP Feldkirch vergewaltigt. Bis zum Bekanntwerden der Anzeige verdichten sich Gerüchte, berichtet wird darüber erst, als Berchtold bekannt gibt, dass diese Anzeige gegen ihn vorliege und sein Amt "ruhend" stellt. Die Staatsanwaltschaft braucht insgesamt mehr als ein halbes Jahr, um zu entscheiden, ob Anklage erhoben wird oder nicht. Ab dem öffentlich werden des Falles beschleunigt sich der Aktenlauf (Feldkirch-Innsbruck-Wien und retour), die Anklageerhebung ist fix und wird am 7. Dezember öffentlich. Am selben Tag kehrt Berchtold nach zweimonatigem Krankenstand in das Amt zurück.

Bis hierher gilt:
- die Unschuldsvermutung für Berchtold, bzw. die Vermutung, dass er die Wahrheit sagt ("bin unschuldig")
- die Unschuldsvermutung für die Frau bzw. die Vermutung, dass sie die Wahrheit sagt ("er hat mich vergewaltigt")
- die Frage, warum die Staatsanwaltschaft so lange braucht für die Ermittlungen und die Entscheidung über Anklageerhebung oder nicht
- die Frage, warum es für Prominente eine Sonderbehandlung durch die Justiz gibt (Ermittlungsverfahren, Einschaltung des Ministeriums)
- dass es grundsätzlich Privatsache von Wilfried B. ist, mit wem er wie oft das Bett teilt, auch, ob er eine langjährige Parallelbeziehung führt oder nicht

Die Rückkehr ins Amt:

Ein Bürgermeister kann entweder sein Amt ausüben, krank sein oder zurücktreten. Eine andere Variante lässt das Gemeindegesetz nicht zu.
Das ist ein Fehler. Kornelia Ratz, Richterin am Landesgericht Feldkirch und stellvertretende Gerichtspräsidentin wurde bei Kürzung ihrer Bezüge vom Dienst suspendiert, als die Testamentsaffäre (Fälschung von Testamenten) öffentlich wurde und sie in Verdacht geriet darin verwickelt zu sein.
Selbiges müsste für Bürgermeister möglich sein.

Berchtold hat sich entschlossen, ins Amt zurückzukehren. Das ist seine Entscheidung, rechtlich gedeckt und von ihm zu verantworten. Wieso ein Bürgermeister das Amt weiterführen können soll, eine Richterin aber nicht erläutert der Gesetzgeber nicht.

Soweit, so kompliziert.

Die Art und Weise allerdings, wie diese Rückkehr ins Amt inszeniert und zelebriert wurde - und das ist jetzt sehr wohl eine persönlich-moralische Bewertung - finde ich äußerst befremdlich. (nachlesen und nachschauen:
http://onapp1.orf.at/studio/vorarlberg/vheute/ondemand.php
http://www.vol.at/news/vorarlberg/artikel/berchtolds-rueckkehr-sorgt-fuer-traenen/cn/news-20101208-07511544/gemeinde/feldkirch

Noch bevor das Gericht überhaupt zusammengetreten ist wird der Bürgermeister als schwer gezeichnetes Opfer dargestellt, dem großes Unrecht widerfahren ist. Die Rückkehr als Rührstück - mit allen Elementen eines Dramas: Schuld, Sühne, Reue, Läuterung.
Dass der Politiker Berchtold dabei die mediale Orgel spielen, das mutmaßliche Vergewaltigungsopfer hingegen wohl nur eine Faust im Sack machen kann, bleibt nicht ohne Wirkung. Öffentlich wird Meinung gemacht und über Schuld oder Nichtschuld in dieser öffentlichen Meinung entscheiden nicht die Gerichte, sondern der Gesamteindruck der Bilder und Gefühle.
Damit wird Wirklichkeit geschaffen, bevor ein Urteil gefällt ist, Berchtold ist sicher unschuldig, die Frau sagt sicher die Unwahrheit.
Die Unschuldsvermutung wird zur Unschuldsgewißheit, alles andere denkunmöglich...


Jörg Kachelmann und Julian Assange wurden übrigens verhaftet, als gegen sie Anklage wegen des Verdachtes der Vergewaltigung erhoben wurde.

Landesbudget 2011

Wenn der Bund das Budget zusammenstreicht und gegen Familien, StudentInnen und Pflegebedürftige zu Felde zieht, Stiftungen, Gruppensteuer-Flüchtlinge und andere Profiteure der goldenen Blasenjahre aber außen vor lässt, kann man als Landesbudgetpolitiker entweder eine Faust im Sack machen oder zumindest versuchen, ein paar eigene Schwerpünktchen zu setzen.

Wir haben´s versucht mit unseren Anträgen zum Landesbudget 2011:

Gruene-Antraege-zum-Budget-2011 (pdf, 159 KB)

Und einen Brecht hinterherschicken, gnadenhalber:

"Doch ihr, ich bitte euch, wollt nicht in Zorn verfallen,
denn alle Kreatur brauch Hilf von allen!"

Lage ernst, aber mit Hysterie Kohle machen!

Soll mir noch jemand sagen, das sei vernunftgeleitet:
Nach der Irland-Aktion,die 90 Milliarden gekostet hat, geht die Jagd weiter: munter wird kolportiert, die Portugiesen, die Spanier, die Italiener seien die nächsten. Siehe: http://www.ftd.de/finanzen/maerkte/anleihen-devisen/:schuldenkrise-massenflucht-aus-spanischen-staatsanleihen/50198907.html
Die Wahrheit wird in den Finanzmetropolen ausgesprochen: "Wenn wir gegen ganze Staaten spekulieren können, wieso sollen wir uns dann mit Kleinkram aufhalten?"

Ja, warum auch. Weil niemand da ist, der euch das Handwerk legt.

Erhellend dazu auch die SPIEGEL-Story diese Woche, wo offengelegt wird, wir ein kleiner Händler Milliarden verzocken konnte - mit Rückendeckung seiner Chefs, fünf Jahre Knast bekommt selbstverständlich nur der Kleine, die Chefs kassieren längst wieder Boni....

Direkte Demokratie: geht besser!

Nach der heutigen Debatte im Vorarlberger Landtag kommt Bewegung in die Sache: Fristen verkürzen, Verbindlichkeit erhöhen, Hürden senken! Unser Antrag zur Verbesserung der direktdemokratischen Instrumente hat Aussicht auf Zustimmung. Mal sehen, was daraus wird.

Selbständiger Antrag der Abgeordneten zum Vorarlberger Landtag Klubobmann Johannes Rauch, Bernd Bösch, Katharina Wiesflecker und Vahide Aydin, Die Grünen
An das Präsidium des Vorarlberger Landtags Römerstr. 15 6900 Bregenz
Volksentscheide: niederschwellig, präzise, verbindlich
Selbstständiger Antrag gem. §12 GO
Sehr gehrte Frau Präsidentin!
Die parlamentarische oder repräsentative Demokratie ist eine Herrschaftsform, in der durch direkte Wahl legitimierte Repräsentant/innen in geordneten Verfahren die politi- schen Entscheidungen treffen. Die Komplexität vieler Materien und die Gefahr der de- magogischen Manipulation sind gewichtige Gründe für diese Organisation der Austra- gung von Interessenskonflikten.
Als Ergänzung und Korrektiv dazu enthalten moderne Demokratien Elemente der direk- ten Demokratie, die vor allem in grundlegenden Fragen und bei besonders umstrittenen Entscheidungen zum Einsatz kommen. Es gibt Länder wie die Schweiz, in deren politi- scher Kultur plebiszitäre Elemente stärker verankert sind. In anderen Ländern wie etwa in Deutschland sind sie weniger ausgeprägt.
Beide Formen müssen in einem ausgewogenen Verhältnis zu einander stehen, um sich nicht gegenseitig zu blockieren. Direkt demokratische Entscheidungen können klärend wirken und der Routine des politischen Systems wichtige Impulse geben. Plebiszite können allerdings auch zur Mobilisierung benützt werden. Seit einigen Jahren werden vor allem bei der österreichischen Rechten die „Parteibegehren“ immer beliebter – das sind von einer Partei organisierte und finanzierte Volksbegehren.
Die Vorarlberger Landesverfassung sieht die Volksbefragung, das Volksbegehren und die Volksabstimmung als direkt demokratische Instrumente vor. Wenn wenigstens 5.000 Wahlberechtigte eine gesetzliche Maßnahme verlangen, muss der Landtag dar- über entscheiden. Eine Volksabstimmung muss abgehalten, wenn 20% der Wahlbe- rechtigten ein Begehren unterstützen. Das sind über 55.000 der derzeit knapp 280.000 Wahlberechtigten des Landes.
Beilage 121/2010
Bregenz, 17. November 2010
Die direkte Demokratie in Vorarlberg, wie im übrigen auch auf Bundesebene, hat zwei wesentliche Nachteile: hohe Zugangshürden und eine unpräzise Form. Die Verfassung unseres Nachbarlandes Bayern sieht mit einem Zehntel der Wahlberechtigten eine halb so hohe Hürde für einen Volksentscheid vor. Und sie verlangt einen juristisch einwand- freien Abstimmungstext. Der Artikel 74 der bayrischen Verfassung sieht in den beiden ersten Absätzen folgendes vor:
(1) Ein Volksentscheid ist herbeizuführen, wenn ein Zehntel der stimmberechtigten Staatsbürger das Begehren nach Schaffung eines Gesetzes stellt. (2) Dem Volksbegehren muss ein ausgearbeiteter und mit Gründen versehener Ge- setzentwurf zugrunde liegen.
Beide Bestimmungen hängen eng miteinander zusammen. Wenn ein Begehren präzise und rechtlich einwandfrei ist, spricht nichts gegen einen niederschwelligen Zugang.
Ein Beispiel: Ein Vorbehalt gegen das Plebiszit ist die Befürchtung, dass eine Volksab- stimmung zur Wiedereinführung der Todesstrafe unter bestimmten Umständen – wenn die öffentliche Meinung durch besonders abstoßende Verbrechen emotionalisiert ist – erfolgreich sein könnte. Die bayrische Verfassung würde ein Volksbegehren bzw. eine Volksabstimmung zur Wiedereinführung der Todesstrafe nicht zulassen, weil das Grund- und Menschenrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit – ein unveräu- ßerlicher Bestandteil des Grundgesetzes – davon berührt wäre.
Die Bestimmung des §72 (2) der bayrischen Verfassung schützt die direkte Demokratie vor Instrumentalisierung zu demagogischen Zwecken. Gleichzeitig sind die Hürden zur Einbringung eines Volksbegehrens deutlich niedriger als in Vorarlberg. Das bayrische Landeswahlgesetz legt im Artikel 63 folgendes fest:
(1) Der Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens ist schriftlich an das Staatsministe- rium des Innern zu richten. Ihm muss der ausgearbeitete, mit Gründen versehene Ge- setzentwurf, der den Gegenstand des Volksbegehrens bilden soll, beigegeben sein. Der Antrag bedarf der Unterschrift von 25 000 Stimmberechtigten; das Stimmrecht der Un- terzeichner ist bei der Einreichung des Zulassungsantrags nachzuweisen. Der Nach- weis darf bei Einreichung des Zulassungsantrags nicht älter als zwei Jahre sein.
Demnach muss in Bayern ein Volksbegehren mit 25.000 Unterschriften eingebracht werden. Das sind weniger als 0,3% der knapp 9,3 Mio. Wahlberechtigten. Die 5.000 Unterschriften, mit denen hierzulande ein Volksbegehren unterstützt sein muss, sind 1,8% der Vorarlberger Wahlberechtigten, also sechs mal soviel.
Reformbedürftig ist auch das Procedere für direkt demokratische Instrumente nach dem Gemeindegesetz, insbesondere, was den Fristenlauf betriff. So können zwischen dem Tag, an dem ein Antrag auf Volksabstimmung in der Gemeinde eingebracht wird, und dem Tag, an dem sie stattfindet, 28 Wochen liegen, wenn ein Bürgermeister die im Landes-Volksabstimmungsgesetz vorgesehenen Fristen voll ausnützt. Das ist schika- nös lange.
Vor dem Hintergrund dieser Argumentation stellen wir gemäß §12 der Geschäftsord- nung des Vorarlberger Landtags folgenden
Der Landtag möge beschließen:
Antrag:
Die Landesregierung wird ersucht, dem Landtag eine Änderung der Landesver- fassung und des Landes-Volksabstimmungsgesetzes vorzulegen, die
1. in Anlehnung an die bayrische Gesetzgebung niedrigere Zugangshürden zu direkt demokratischen Instrumenten und eine juristische Ausformulie- rung von Volksbegehrens- und Volksabstimmungstexten vorsieht und
2. denFristenlauffürPlebiszitenachdemGemeindegesetzdeutlichverkürzt.

LAbg. KO Johannes Rauch LAbg. Bernd Bösch LAbg. Katharina Wiesflecker LAbg. Vahide Aydin

6 Milliarden jährlich

Und das ganze nennen sie dann "Konsolidierungsbedarf" statt Budgetkürzung.

MenschenMeinungen

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